Die Bewertung des Mitmenschen.
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veranlasse immer zum Emporblicken und der Haß immer zum Herabblicken.
Mit der Liebe können sich vielmehr die andern beiden Bewertungen
verbinden; und das Entsprechende gilt auch vom Haß. Aber
diese Bewertungen sind in ihrem Wesen, wenn sie_im Zusammenhang verschiedener
Gesinnungen auftreten, nicht dieselben; das ist durch den allgemeinen
Zusammenhang des Seelenlebens ausgeschlossen. Vielmehr ist
Sinn und Bedeutung der Bewertung jeweils verschieden gefärbt und ebenso
auch die Haltung der Über-, Unter- oder Gleichordnung. Beginnen wir
mit dem Emporblicken, also der Haltung der Unterordnung, so
findet diese ihre volle, gesundeste Wesensentfaltung bei der Gesinnnung der
Liebe; wie sich auch umgekehrt die Liebe mit ihrer Neigung, ihrem Gegenstand
ein Höchstmaß von Wert beizulegen, in dem verehrenden Aufblick
zu einer überlegenen Vollkommenheit am reinsten entfalten kann.
Und in der Tat ist die typische Situation der Unterordnung ja auch die
Unterordnung und Verehrung gegenüber dem Führer oder der Gruppe
als Ganzen, denen beiden gegenüber zusammen mit der Gemeinschaftsgesinnung
die Liebe entgegengebracht wird. Aber auch mit dem Haß
kann sich die Unterordnung verbinden. Es gibt Fälle, in denen er sich
dem Eindruck der Überlegenheit nicht entziehen kann und sich zu einem
widerwilligen Aufblicken genötigt sieht. Die Haltung der Unterordnung
kann dabei nur in gebrochener Weise auftreten. Namentlich die innere
Nachahmung mit ihrem Drang, sich die verehrte Persönlichkeit zu eigen
zu machen, ist durch das Wesen des Hasses dabei ausgeschlossen; nur
die Fügsamkeit und eine gewisse Beeinflußbarkeit bleibt bestehen. Einen
besonders Typus bildet dabei der Fall, daß der Haß verdrängt ist, weil
der Hassende nicht die Kraft aufbringen kann, den Haß in seinem Verhalten
aufrecht zu erhalten und zur Geltung zu bringen. Der schwache
Mensch, sei er aus angeborenen Anlagen oder kraft der sozialen Verhältnisse
schwach, kommt typischerweise in diese Lage, falls sich der Haß
gegen einen Stärkeren richtet. Die Verdrängung führt dann zu der bekannten
Überkompensation in der Richtung eines (unechten) liebedienerischen
Wesens, vermöge deren auch die Unterordnung krampfhaft gesteigert
erscheint. — Wieder anders gestaltet sich die Gesinnung der
Unterordnung bei der Gesinnung der Unparteilichkeit, bei der
die innere Hingabe eingeschränkt ist; und bei der Gleichgültigkeit, bei
der sie fehlt und der Emporblickende sich gleichsam mit einer kühlen
theoretischen Konstatierung der Überlegenheit begnügt.
Entsprechendes gilt von dem herabblickenden Bewerten,
also der Haltung des gehobenen Selbstgefühles. Es kann die Überzeugung
von dem minderen Wert auch bei der Liebesgesinnung eintreten.
Der Vater hegt Liebe dem verlorenen Sohn gegenüber und erblickt diesen
gleichwohl unter sich. Und in demselben Verhältnis steht die Mutter zu