Full text : Gesellschaftslehre

Der Geselligkeitstrieb.

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des Einzelnen mit den Trägern der Gemeinschaft und mit deren überund
 unpersönlichen Formen, sowie an die damit verbundenen Regungen
des Stolzes auf die Zugehörigkeit. Man denke an den Stolz der Eltern
auf ihre Kinder, an den Korpsgeist oder das Nationalbewußtsein. In
mehr sinnlicher Form erleben wir die Expansion des Ich über seine Umgebung
 und die damit verknüpfte Steigerung des Kraftgefühls bei gemeinsamen
 Aktionen anschaulicher Natur wie dem taktmäßigen Marschieren
 oder gemeinsamen Singen.
Die hier angedeuteten fördernden Wirkungen brauchen, wie schon
oben erwähnt, nicht in jedem einzelnen Falle einzutreten. Es müssen
nur die ganzen Verhältnisse so angetan sein, daß mit ihrer Möglichkeit
 zu rechnen ist; was der Fall ist, wenn hinreichende Übereinstimmung
 in den äußeren und inneren Verhältnissen zwischen den verschiedenen
 Menschen besteht, damit zwischen ihnen ein geselliges Verhältnis
angestrebt oder festgehalten werden kann. Daß so die Möglichkeit der
Förderung an Stelle ihrer Tatsächlichkeit im einzelnen Falle maßgebend
ist, hat eine naheliegende teleologische Bedeutung: wer allen Möglichkeiten
 nachgeht, der wird eine Fülle von Gelegenheiten zur wirklichen
Förderung sich zunuße machen, die demjenigen entgeht, der mit dem
Zugreifen wartet, bis die tatsächliche Förderung selbst verkörpert vor
ihm steht. Beiläufig bemerkt, gilt Ähnliches auch für den Fall, wo der
äußere Nugßen das ausschließliche Motiv für die Gesellschaft abzugeben
scheint: auch auf diesem Gebiete ist derjenige, der schon durch seinen
Trieb zur Geselligkeit veranlaßt wird, demjenigen überlegen, der solche
Verhältnisse erst auf Grund bloßer Verstandeserwägungen eingeht. Wer
mit den Menschen umzugehen, sich durchzusegen und zur Geltung zu
bringen weiß, dessen Erfolge brauchen also durchaus nicht einem bewußten
 Nüsglichkeitsverhalten zu entspringen, sie können auf besonders
lebhafte und ungehemmte soziale Anlagen zurückgehen, die sich auch
da betätigen. wo kein unmittelbarer äußerer Lohn winkt.

Das Aufsuchen der Geselligkeit um der damit immanent verbundenen Förderung
willen darf nicht als Ausfluß eines sogenannten Egoismus aufgefaßt werden. Dem
egoistischen Menschen ist sein Mitmensch lediglich ein Mittel zu einem Zweck, der
außerhalb dieses Menschen liegt. Der Zustand der Geselligkeit kommt für ihn lediglich
 als ein Mittel, gewissermaßen als ein unvermeidliches Übel in Frage. Wo diese
Gesinnung wirklich waltet, da steht der Mensch zu seinesgleichen nicht mehr in einem
gesellschaftlichen Verhältnis, sondern in einem reinen Sachverhältnis ($ 14,4). Freilich
 ist aber die populäre Vorstellung vom Egoismus überhaupt durch und durch
falsch. Insbesondere ist die Verbreitung der von ihr vorgestellten Gesinnung viel
geringer, als sie annimmt. Ihr schwebt nämlich ein Zustand vor, in dem das Ich
völlig isoliert sich auf sich selbst beschränkt oder vielmehr tatsächlich in sich eingeschrumpft
 ist, während in Wirklichkeit alles soziale Leben die Tendenz zu einer
Erweiterung des Ich und einer inneren Aufnahme eines größeren Kreises in das Ich
mit sich bringt ($ 12). Zustände der inneren Beschränkung auf das rein sinnliche.
            
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