Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens. 207
Anschauung, daß der geschichtlich-gesellschaftliche Zusammenhang, in den der Mensch
hineingestellt ist, einen niederziehenden Einfluß auf ihn ausübt. Die erste Voraus-
segung ist nichts als ein romantisches Truggebilde. Die zweite kann partiell in ge-
wissen Grenzen berechtigt sein: es können von bestimmten Einrichtungen und Zu-
ständen verkümmernde Wirkungen ausgehen, die in-anderen gesellschaftlich-geschicht-
lichen Zusammenhängen nicht vorkommen. Daraus folgt aber natürlich nicht mehr
als das Recht und die Notwendigkeit gewisser Reformen unter gewissen Umständen.
Wer gesellschaftlich-geschichtliche Zusammenhänge nach Möglichkeit schlechtweg zer-
stören will, ohne für einen entsprechenden Ersatz zu sorgen, schneidet dem Menschen
denjenigen Kraftstrom ab, durch den allein er überhaupt auf die Höhe des entfalte-
ten Menschen erhoben werden kann. Der gesellschaftlich-geschichtliche Zusammen-
hang darf daher wohl unter Umständen gelockert, aber nicht aufgehoben. und er
darf überhaupt nur mit entsprechender Vorsicht gelockert werden.