Full text: Gesellschaftslehre

Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens. 207 
Anschauung, daß der geschichtlich-gesellschaftliche Zusammenhang, in den der Mensch 
hineingestellt ist, einen niederziehenden Einfluß auf ihn ausübt. Die erste Voraus- 
segung ist nichts als ein romantisches Truggebilde. Die zweite kann partiell in ge- 
wissen Grenzen berechtigt sein: es können von bestimmten Einrichtungen und Zu- 
ständen verkümmernde Wirkungen ausgehen, die in-anderen gesellschaftlich-geschicht- 
lichen Zusammenhängen nicht vorkommen. Daraus folgt aber natürlich nicht mehr 
als das Recht und die Notwendigkeit gewisser Reformen unter gewissen Umständen. 
Wer gesellschaftlich-geschichtliche Zusammenhänge nach Möglichkeit schlechtweg zer- 
stören will, ohne für einen entsprechenden Ersatz zu sorgen, schneidet dem Menschen 
denjenigen Kraftstrom ab, durch den allein er überhaupt auf die Höhe des entfalte- 
ten Menschen erhoben werden kann. Der gesellschaftlich-geschichtliche Zusammen- 
hang darf daher wohl unter Umständen gelockert, aber nicht aufgehoben. und er 
darf überhaupt nur mit entsprechender Vorsicht gelockert werden.
	        
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