Full text : Gesellschaftslehre

Das Wesen der Gemeinschaft.

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Insbesondere sind die gemeinschaftlichen Akte und Erlebnisse zu
unterscheiden von denjenigen, die zwar mehrere oder alle Gruppengenossen
 umfassen, aber doch persönlichen Charakter besigen. Wenn die sämtlichen
 Angestellten eines Geschäftes auf Gehaltserhöhung dringen, so
kann sowohl eine bloße Übereinstimmung von persönlichen Bestrebungen
vorliegen wie ein gemeinschaftliches Streben vorhanden sein — das legtere
 in der Regel nur in dem Fall, daß eine Organisation unter ihnen besteht,
 die einen wirklichen Gemeinschaftsgeist besigt. Wenn Eltern ihr
Kind lieben, so ist diese Liebe typischerweise eine gemeinschaftliche, indem
 ihr Träger die verbundene Einheit beider Eltern (das „Wir“) ist.
Wenn dagegen zwei verschiedene Personen, die einander fremd sind,
übereinstimmend dasselbe Kind lieben, so besteht bloße Gleichheit. Bei
genauerer Betrachtung sind hier jedoch nicht nur zwei, sondern drei verschiedene
 Fälle zu unterscheiden. Es macht nämlich einen Unterschied
aus, ob die Personen, die gleiches erleben, sich dieser Gleichheit bewußt
sind (evtl. sogar der Kontakt zwischen ihnen die Gleichheit hervorgerufen
 oder ihre Entstehung mit beeinflußt hat) oder nicht. Zwei Personen,
die gleicherweise ein Kunstwerk schägen, brauchen von dieser Übereinstimmung
 nichts zu wissen. Wenn sie sich jedoch im vollen Wechselgespräch
 in dieser Wertschägung „begegnen“, so ist die innere Situation
offenbar eine andere. Der ältere Sprachgebrauch redet hier von Wechselwirkung;
 genauer ist hier jene innere Verbundenheit festzustellen, die
wir als allem Sozialleben eigentümlich früher ($ 14) eingehend erörtert
haben. Vielleicht empfiehlt es sich hier von einem gemeinsamen
Erlebnis zu sprechen und dieses sowohl gegen das (nur) gleiche Erlebnis
 wie gegen das gemeinschaftliche Erlebnis abzugrenzen.
(Näheres $ 30,,.) Der Sprachgebrauch neigt statt dessen leider
dazu auch in dem von uns gemeinten Fall von gemeinschaftlichen Erlebnissen
 zu sprechen; er bringt dabei die Gefahr mit sich, daß man jene
innere Verbundenheit, die allem Sozialleben eigen ist, mit der spezifischen
 Verbundenheit des Seins, die der Gemeinschaft zukommt, daß man
die „Erlebnisgemeinschaft“ mit der Gemeinschaft im strengen Sinne verwechselt.
 Ein Konzertpublikum hat in diesem Sinne, wenn seine Mitglieder
 durch ihre Kundgebungen miteinander in Kontakt gekommen sind,
ein gemeinsames Erlebnis; ebenso ein Redner mit seinen Zuhörern, wenn
sich zwischen ihnen der bekannte Zustand der Fühlung hergestellt hat.
Dagegen wird eine religiöse Versammlung bei ihrer Andacht ein Gemeinschaftserlebnis
 haben, falls sie eine eigene religiöse Gruppe bildet und
nicht bloß durch ein vorübergehendes Erlebnis zur Einheit verbunden ist.
Unberechtigt ist es z. B. vom Standpunkt unserer Begriffsbestimmung aus in den
meisten Fällen von einer Arbeitsgemeinschaft zu sprechen. Denn selten bringt die
gemeinsame Arbeit eine solche innere Annäherung der beteiligten Personen mit sich.
            
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