Full text : Gesellschaftslehre

244 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
Unterordnung unter das Sinngeseg, und der Wille, der darin enthaltenen
Ordnung zu gehorchen (und damit eine Anerkennung gewisser Werte,
sowohl Eigen- wie Wirkungswerte). Verwirklicht werden kann der jeweilige
 Sinn nur durch Ineinandergreifen der beteiligten Personen, sodaß
sie miteinander gleichsam verhakt sind. Es handelt sich dabei um mehr
als eine bloße Übereinstimmung der Haltung und das Bewußtsein einer
solchen. Vielmehr sind sie durch die Situation aufeinander angewiesen
und hegen die Gesinnung: der Forderung der Situation wollen wir gehorchen.
 Darin enthalten ist ein gegenseitiges Vertrauen und Erfüllenwollen:
 wir vertrauen auf die andern, und wir wollen deren Vertrauen
nicht täuschen. Vier Tatbestände lassen sich genauer betrachtet auch hier
unterscheiden: ein Zustand der Gebundenheit, ein Anspruch
and ein Vertrauen dem Partner gegenüber und eine Achtung
vor dessen Ansprüchen. Zunächst ist jeder Beteiligte durch die ganze
Situation in seinem Verhalten gebunden, und zwar nicht nur in sachlicher
Hinsicht durch die in ihr enthaltene Ordnung, sondern er ist auch gebun-Jen
 (und darin kennzeichnet sich das Verhältnis als ein Sozialverhältnis)
zegenüber den übrigen Beteiligten. Ferner verlangt er von den übrigen
die gleiche Gesinnung: er erhebt den Anspruch ihnen gegenüber und hat
das Vertrauen, daß sie die gleiche Unterordnung gegenüber der Situation
 hegen. Denn davon hängt das Gelingen ab; das einfachste Gespräch
z. B. würde scheitern, falls der eine oder andere die SinngeseBe der
Sprache mißachten wollte. Endlich ist sich jeder bewußt, daß diese Forderung
 und Erwartung sich auch gegen ihn richten kann, und bereit, sie
zu respektieren: er achtet damit die Ansprüche der andern. — Zusamnengefaßt:
 wo Menschen in solcher Weise zusammenspielen in der Unterardnung
 unter einen Sinn, da können wir von einem geistig-sozialen
Kosmos sprechen. Ein solcher enthält seine Sinn- und OrdnungszesebBe
 in sich, in deren Anerkennung alle Beteiligten einig sind. |!
9,- Wenn wir bei dem Typus der Kooperation eine innere Verbin-Jung
 der beteiligten Personen festgestellt haben, so gilt dieser Say freilich
 nur für den Fall, daß das Verhältnis auchinadägquater Weise
erlebt wird. Die gemeinsame Aufführung eines Stückes erzeugt eine
Sinnverbundenheit nur dann, wenn alle Beteiligten, wie wir dies bisher
stillschweigend vorausgeseßt haben, auch wirklich den Willen zur Verwirklichung
 des ganzen Stückes in sich haben. Notwendig ist dieser Zustand
 natürlich nicht. Es kann vielmehr der einzelne Teilnehmer auch
mit völliger Gleichgültigkeit gegen das Ganze auf seine Rolle in seinem
Wollen beschränkt sein und diese durchführen, sei es rein des äußeren
Vorteils willen, sei es, weil er aus inneren Gründen dem Willen des Veranstalters
 folgt. ! Allerdings bedeutet eine solche Beschränkung gegen-
            
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