Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.
269
vorige Beispiel zurückzugreifen: wenn zwei Sektengenossen einen rein
geschäftlichen Akt miteinander erledigen, so steht freilich das kühle An-
erkennungsverhältnis im Vordergrunde ihres Bewußtseins; wenn aber der
Sektengeist einigermaßen stark in ihnen ist, so wird er sich im Hinter-
grunde des Bewußtseins in Gestalt eines Gemeinschaftsbewußtseins zur
Geltung bringen. — Allgemein gesagt: die Grundverhältnisse aktuali-
sieren sich nur in bestimmten Zusammenhängen, insbesondere im Zu-
sammenhang bestimmter Zwecksysteme oder Tendenzen, die die
Personen zusammenschließen. In jeder Person sind aber selbstverständ-
lich eine ganze Reihe solcher Systeme oder Tendenzen wirksam, und zwar
nicht nur nacheinander, sondern zum großen Teil auch nebeneinander.
Die Grundverhältnisse, können wir auch sagen, beziehen sich auf be-
stimmte Gegenstände (dieses Wort im weitesten Sinne genommen) des
menschlichen Interesses oder einen Inbegriff solcher Gegenstände; ver-
schiedenen derartigen Gegenständen gegenüber aber kann ein und die-
selbe Menge von Personen (z. B. die beiden Sektengenossen in dem eben
angedeuteten Fall) verschiedene Haltungen einnehmen und so an ver-
schiedenen Grundverhältnissen Anteil haben. Noch deutlicher wird der
Sachverhalt, wenn wir jedesmal die ganzen Gruppen ins Auge
fassen, die die Träger eines Grundverhältnisses sind. Dieselbe Menge
von Menschen kann nämlich verschiedenen Gruppen als Teil angehören
oder auch das Ganze einer Gruppe bilden (vgl. das S. 293 über das pa-
triarchalische Verhältnis Gesagte).
Ferner ist zu beachten, daß sich unsere Einteilung nur auf die in-
neren Formen des Zusammenlebens bezieht. Die äußeren durch
Recht und Sitte geregelten Formen stehen diesen aber relativ unabhän-
gig gegenüber, und jede von ihnen kann je nach den Verhältnissen unter
verschiedene der von uns unterschiedenen Typen fallen. So gibt es eine
Form der Geselligkeit, bei der die Menschen in Gemeinschaft oder in
einem gemeinschaftsähnlichen Verhältnis stehen, und eine andere, bei der
sie eine Gesellschaft bilden. Im ersteren Falle überwiegt, wie wir das
auf niederen Kulturstufen oder in unseren Dörfern oder auch am Stamm-
tisch finden, das Bewußtsein, zusammen zu gehören, und das verknüpfte
wohlige Gefühl, heimisch zu sein und sich ganz treiben lassen zu können;
Plaudern, Singen und Tanzen können dabei wesentliche Verbindungs-
mittel bilden. Es herrscht ein gemeinsamer Wille, der auf Erholung oder
Erhebung gerichtet ist. Einen ganz anderen Charakter trägt dagegen
der Verkehr in der „Gesellschaft“, also die sogenannte Salongesellschaft.
Grundton ist Distanz und Herrschaft der Etikette. Also haben wir es
in der Hauptsache mit dem Anerkennungsverhältnis zu tun. Entsprechend
kennzeichnet Tönnies die konventionelle Geselligkeit als einen „Aus-
tausch von Worten und Gefälligkeiten, in welchem jeder für alle da zu