Full text : Gesellschaftslehre

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Die Gruppe.

früheren Ausführungen über den Zusammenhang von „Egoismus“ und
Geselligkeitstrieb und die mangelnde Notwendigkeit eines tieferen sittlichen
 Gehaltes bei dem legteren, $ 15,,. Sie werden ausgezeichnet er-{äutert
 durch die vorstehenden Worte.)

4. Der Solidaritätstrieb betätigt sich endlich, wie wir schon früher
sahen, auch als Wille zur Erhaltung der Werte und der Ordnung der
Gruppe und demgemäß auch als Wille, Werttrübungen und Störunzen
 im Innern der Gruppe zu beseitigen: wer sich dem herrschenden
 Gesamtwillen hinreichend empfindlich widersegt oder widerstrebt,
 erfährt Mißbilligung, Strafe und Ausstoßung. Hierauf beruht zu
einem großen Teil die Erhaltung der bürgerlichen Moral, also der Sitte,
des Rechtes und ähnlicher Legalitätsvorschriften, die für die Erhaltung
und das Gedeihen der Gruppe unentbehrlich sind. Insbesondere kehrt
sich der Solidaritätstrieb in weiter Ausdehnung auch gegen die biologisch
minderwertigen und störenden Elemente, wie die Schwachen, Kranken
and Gebrechlichen. Soweit ihnen gegenüber der ursprüngliche Trieb zur
Reinigung der Gruppe zur Geltung kommt, hat er seine Wurzel in einer
Verbindung des Kampfinstinktes mit dem Hilfsinstinkt: indem sich der
legtere auf die Gruppe richtet, nimmt er den betroffenen Objekten gegenüber
 die Form des Kampfinstinktes an ($ 7,,). Auch von, dem entsprechenden.
 Verfahren sozialen Mißständen gegenüber gilt das Entsprechende.
 Auf einer gewissen Stufe kann sich aber das Verhalten ihnen
vegenüber über das Vertuschen und die bloße Repression erheben zu dem
Willen, durch positive Fürsorge die Übel wirklich zu beseitigen und die
betroffenen Elemente wieder zu tauglichen Bestandteilen der Gruppe zu
machen. Wie auch dieses Verhalten, indem es dem richtig verstandenen
Interesse der Gruppe dient, auf die solidarische Hilfsbereitschaft zurückzuführen
 ist. haben wir schon oben ($ 31,,) gesehen.

5. Blicken wir ;jegt zurück, so besteht das Wesentliche aller hier
betrachteten Tatsachen in einer gesteigerten Hilfsbereitschaft der Gruppengenossen
 (oder der sonstigen in Betracht kommenden Personen)
vegeneinander. in solchen Situationen, in denen dadurch zugleich das
Ganze gefördert wird. Genauer betrachtet zeigen alle Gruppengenossen,
an die die jeweilige Situation die Forderung stellt, eine erhöhte Bereitwilligkeit,
 "den andern‘ bei der Abwehr eines Übels oder der Gewinnung
eines Gutes zu helfen. Die Situation muß dabei der Art sein, daß das in
Rede stehende Verhalten als allgemeine Verhaltungsweise gedacht dazu
erforderlich ist, um die Gruppe oder alle Gruppengenossen vor einem
Übel zu schüßen oder ihnen ein Gut zu gewähren. Von einer Hilfswilligkeit
 wird man in allen Fällen nur dann’ ohne Zwang reden können, wenn
man bei diesem Bezgriff nicht nur an die Beseitigung eines Übels, sondern
            
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