Full text : Gesellschaftslehre

Die Lebensordnung der Gruppe.

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Die Lebensordnung der Gruppe bedeutet also zunächst einen Inbegriff
 von generellen Formen, die bewußt oder unbewußt normalerweise
befolgt werden. Darüber hinaus aber enthält sie auch (unformulierte
oder formulierte) Ansprüche an das Verhalten, die sich auf individuelle
Situationen beziehen und bei ihrer Mißachtung zur Verurteilung des anstößigen
 Gruppengenossen in der einen oder anderen Form führen können;
 jedoch entstammen solche Ansprüche legthin den gleichen generellen
 Anschauungen und Haltungen, in denen die generellen Formen begründet
 sind. Daß zur generellen Regelung des Zusammenlebens eine
allgemeine Tendenz besteht, haben wir schon in einem früheren Zusammenhang
 erfahren ($ 23,,), in dem wir das Hervorwachsen des Rechtsverhältnisses
 aus ihr und ihre Betätigung in den Macht- und Kampfverhältnissen
 verfolgten. Jedenfalls entspringt die Lebensordnung unmittelbar
 aus der Natur des Menschen, sofern diesem (und somit auch
der Gruppe) eine Wertempfänglichkeit, die sich nicht auf das Bereich der
biologischen Güter beschränkt, ein Wille zur Verwirklichung der entsprechenden
 Werte (einschließlich entsprechender „Forderungen“ der
Gruppe an die Genossen) und eine Tendenz zur Verurteilung der Werttrübungen
 von Haus aus eigen ist. Demgemäß gehört die Existenz einer
Lebensordnung zu den Grundeigenschaften der Gruppe, und
ihre Zergliederung führt unmittelbar auf legte, nicht weiter abzuleitende
Tatsachen wie die Wertempfänglichkeit, die Existenz von Ansprüchen
an die Gruppengenossen (worin der normative Charakter der Ordnung
eingeschlossen ist) und die Tatsache der Verurteilung der sie verlegenden
 Mitglieder. Die Begriffe, die diesen irreduzibelen Tatsachen entsprechen,
 haben demgemäß kategorialen Charakter. Insbesondere
 gilt das auch von den Ansprüchen der Gruppe an ihre Genossen.
 Diese treten bekanntlich in der Form der Norm und des Sol-Lens
 auf. Auch die legten beiden Begriffe lassen sich demgemäß nicht
weiter auf andere zurückführen, wie sich denn alle Bemühungen, das
Sollen phylogenetisch abzuleiten, als Erschleichungen erwiesen haben.
Das Sollen ist vielmehr ein Urphänomen; nur daß es in seiner ursprünglichen
 Form nicht im individuellen Leben, sondern im Gruppenleben
wurzelt. — Die Tatsache, daß die Gruppe mit bestimmten Ansprüchen
an ihre Mitglieder herantritt, enthält ferner in sich, daß sie ihnen Verantwortungund
 Zurechnungsfähigkeit zuschreibt, ebenso
wie diese ihrerseits der Auffassung der Gruppe folgen und von dem
Willen zur Zurechnung und Verantwortung erfüllt sind. Diese Auffassung
 vom Menschen als einem sittlich verantwortlichen Wesen macht nicht
einmal an den Grenzen der Gruppe Halt. Vielmehr seßt man die genannten
 Eigenschaften bei jedem Wesen voraus, das überhaupt als Person
 ($ 14,,) und nicht als Sache aufgefaßt wird: denn zum Wesen der
            
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