Full text: Gesellschaftslehre

Die drei Sozialmoralen. 
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die drei Typen des Gemeinschaftsmenschen mit seiner 
Wärme und Hingabe (mit dem der von der Liebesgesinnung erfüllte 
Mensch nahe verwandt ist), des Rechtsmenschen mit seiner küh- 
len Zurückhaltung, aber auch seiner strengen Achtung vor dem Rechte 
anderer und endlich des Egoisten unterscheiden, für den alles außer 
seiner Person bloßes Werkzeug ist. Es ist eine wunderbare Tatsache, 
daß sich in der Breite der menschlichen Gesellschaft alle diese Typen 
mit ihrer tiefgreifenden Verschiedenheit nebeneinander finden. Rückt 
man sie in ihren reinen Formen hart nebeneinander, so erstaunt man 
über die Tiefe der Gegensägße, die ein und dieselbe Gesellschaft um- 
schließt. Denken wir an den Weltkrieg zurück: wie die einen ihr Leben 
für ihr Vaterland ließen, und die andern sich aus Blut und Tränen ihrer 
Volksgenossen Besigtümer schufen. Oder stellen wir nebeneinander den 
geistlichen oder sonstigen Fürsorger, der von Hilfsbereitschaft und Liebe 
erfüllt ist bis zu persönlichen Opfern, und denjenigen Typus des Arztes, 
der sich jede Minute seiner Beratung bezahlen läßt. 
Das Verhalten des Rechtsmenschen (d. h. des Menschen, der von der bloßen Ge- 
sellschaftsmoral in erster Linie bestimmt wird) bezeichnet man wohl als Egoismus 
(indem man dabei an die Gemeinschaftsgesinnung als Gegensatg denkt). Doch ist diese 
Gesinnung wohl zu unterscheiden von derjenigen, die soeben als egoistische bezeichnet 
wurde und für die alles außer dem eigenen Ich bloßes Werkzeug ist ohne Achtung 
oder Anerkennung eigener Ansprüche. Damit verglichen ist die Eigenfürsorge des 
Rechtsmenschen mit seinem Respekt vor den Ansprüchen anderer nur ein relativer 
Egoismus (im übrigen vgl. über irrige Auffassungen und Begriffsvermengungen auf 
diesem Gebiet $ 15, 2 und $ 32, 8). 
Am Ende dieses systematischen Überblicks wollen wir den Sach- 
verhalt noch von einer andern Seite her beleuchten, indem wir jegt von 
dem betroffenen Menschen ausgehen. Je nach der Art, wie 
der Mensch behandelt wird, können wir vier T y pen unterscheiden. 
Erstens kann er als Genosse behandelt werden; dann ist er Gegenstand 
der Gruppenmoral. Zweitens kann er als gemeinschaftsnahe Person 
aufgefaßt werden, wie dies Personen gegenüber der Fall ist, die außer- 
halb der Gruppengemeinschaft des täglichen Lebens, aber doch in nähe- 
ren persönlichen und freundschaftlichen Beziehungen zu den Handelnden 
stehen; dann kommt auch die ihm gegenüber geübte Moral der Gemein- 
schaftsmoral nahe. Drittens kann ein Mensch noch als Person empfun- 
den werden, aber doch in einem gemeinschaftsfernen Verhältnis zu dem 
Handelnden stehen; alsdann ist er Gegenstand der Gesellschaftsmoral. 
Und endlich bleibt die Möglichkeit, daß er als Sache aufgefaßt und dem- 
gemäß als ein Gegenstand der Sachmoral behandelt wird. 
Daß der völlig fremde Mensch nicht als Person sondern als Sache behandelt 
wird, d. h. also keine moralische Verpflichtungen gegen ihn empfunden werden. das 
Vierkandt. Gesellschaftsliehre
	        
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