Full text : Gesellschaftslehre

Gentilizismus und Individualismus.

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Betrachtung auf den gentilizistischen Typus, weil dieser uns weniger verraut
 ist.

2. Wir beginnen mit dem wirtschaftlichen Gebiet. Europäische
 Kaufleute haben bei den Naturvölkern einen gewissen Kollektivismus
 des Besiges stets als das größte Hindernis für das Eindringen des
europäischen Erwerbsgeistes bei den Eingeborenen empfunden: was der
einzelne im Geschäftsleben verdient, muß er alsbald seinen Angehörigen
in der einen oder anderen Form wieder abgeben. Ehe dieser Gruppengeist
 nicht zerschlagen sei, könne der europäische Kapitalismus nicht
seinen Einzug halten, wie denn-dieser in der Tat auf dem reinsten Inlividualismus
 aufgebaut ist. Freilich handelt es sich hierbei nicht immer
um Gruppeneigentum, sondern vielfach um ein bloßes von Sitte und Herkommen
 gefordertes Abgeben des persönlichen Eigentums an die minder
Glücklichen, wie es im primitiven Wirtschaftsleben überhaupt weit verbreitet
 ist. Vor dieser legteren Eigentümlichkeit tritt sogar das Gruppeneigentum
 zurück. Das Wirtschaftsleben ist im allgemeinen nicht auf ihm
aufgebaut, sondern auf dem Prinzip der solidarischen Hilfsbereitschaft
($ 32,2), die gerade soweit reicht, als die Betroffenen dadurch zu einer
größeren Leistungsfähigkeit gelangen. So wird beim Hackbau Waldboden
 gemeinschaftlich von der männlichen Jugend des Dorfes gerodet;
die Bestellung der Felder dagegen ist lediglich Sache der Frauen innerhalb
 der einzelnen Familien. Auch Jagd, Fischfang und das Sammeln
von Nahrungsmitteln sind, auch wenn kollektiv vollzogen, keine Gruppenangelegenheit,
 bei der das Ergebnis Eigentum des Ganzen wäre; es
handelt sich höchstens um ein gemeinsames Erwerben von persönlichem
Figentum. Das letztere ist dann freilich in weitgehendem Maße wieder
mit der Pflicht des Abgebens an weniger Erfolgreiche behaftet. Bezeichnenderweise
 ist diese Pflicht aber auf die Fleischnahrung beschränkt,
bei der die ruckweise eingehenden großen Mengen auf die Weise besser
ausgenußt werden, während die gleichmäßig fließende vegetabilische
Nahrung von ihrem Eigentümer im allgemeinen nicht weitergegeben wird.
Dagegen ist das Muschelgeld in Melanesien vielfach Eigentum der Sippe
und wird von deren Häuptling nur verwaltet. Größere Ausgaben wie der
Kauf einer Frau können bei dieser Konzentration leichter bewältigt werden
 als bei einer Verteilung des Besiges über die Einzelnen‘).
Allgemein entsprechen die Eigentumsverhältnisse der Naturvölker
nicht der bekannten älteren Lehre vom Urkommunismus. Waffen, Werkzeuge
 und ähnliche Geräte sind überall Eigentum des Einzelnen, der sie

L) Vgl. Neuhauß, Deutsch-Neu-Guinea, III, 91. Die einschlägige Stelle ist oben
5.376 in einem andern Zusammenhang wörtlich angeführt.
            
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