Full text : Gesellschaftslehre

Staat und Gesellschaft.

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die Möglichkeit, große Aufgaben auch gegen die unmittelbare Neigung der Gruppenmitglieder
 durchzuführen. Und der moderne Staat hat dann durch einen weiteren
planmäßigen Ausbau der Organisationen sein Eigenleben so sehr zu steigern vermocht,
daß er fast von einer Eigengeseglichkeit beherrscht erscheint, die dem Leben und
Willen seiner Gruppenangehörigen völlig ‚unabhängig gegenübersteht. Kraft dieses
Eigenlebens rückt der Staat in seinem institutionellen Charakter gleichsam immer mehr
von dem unmittelbaren persönlichen Leben seiner Gruppengenossen ab. Indem wir
dieses persönliche Leben in seinem Zusammenspiel als Gesellschaft auffassen, können
 wir sagen: Staat und Gesellschaft differenzieren sich mit wachsender Kultur immer
mehr von einander, während sie am Anfang der ganzen Entwicklung noch fast zusammenfallen.


3. Den Ursprung des Staates im engeren Sinne
erblickt die Eroberungstheorie in der Eroberung, in der Hauptsache
jedenfalls mit Recht. Es wird sich nur fragen, ob die Eroberung der
einzige oder nur der vorwiegende Vorgang der Bildung ist. Wundt vertritt
 den leggteren Standpunkt und weist dabei auf das Bündnis der Irokesenstämme
 als Beispiel eines auf friedlichem Wege im Werden begriffenen
 Staates hin. Jedenfalls ist hier kritische Zurückhaltung geboten.
Selbst wenn man die Berührung zweier verschiedener Stämme für nötig
hält, braucht sich die Errichtung einer Herrschaft nicht durch Gewalt und
auch nicht durch ein Masseneindringen zu vollziehen. Unter den brasilianischen
 Indianern hat man neuerdings bei den Aruaken einen verbreiteten
 Typus entdeckt, bei dem Angehörige dieser Stämme sich über
andere Stämme vorwiegend friedlich und im Wege einer allmählichen,
tropfenweisen Infiltration ausbreiten und die gesellschaftliche und politische
 Macht an sich bringen, ohne freilich schon einen echten Klassenstaat
 zu erreichen‘). Ferner ist die Entstehung des Staates nicht als ein
unvorbereiteter und plöglicher Vorgang zu denken. Nach dem Prinzip
der Stetigkeit”) ist vielmehr vorauszusegßen, daß bereits Dispositionen
mindestens bei der herrschenden Gruppe ausgebildet sein müssen: die
Entstehung des Staates muß eine Vorgeschichte haben, oder besser ausgedrückt,
 die Entstehung des Staates ist als ein länger dauernder Werdegang
 vorzustellen). Geht man diesem legten Gedanken nach, so entsteht
 das Problem, wie weit bereits auf der Stufe der genossenschaftlichen
 Organisation die Eigenschaften des eigentlichen Staates in
schwächerer Form wenigstens in manchen Fällen ausgebildet sind. Die
Untersuchung ergibt immerhin eine ziemliche Menge von Tatsachen, die
in dieser Richtung liezen. Man kann daher. wenn man das Problem von

1) Max Schmidt, Die Aruaken, Heft 1 der von mir herausgegebenen Studien
zur Ethnologie und Soziologie, Leipzig 1916.
2?) Vgl. darüber meine Stetigkeit im Kulturwandel, Leipzig 1908, passim.
3) Vgl. meinen Aufsag über die politische Organisation der Naturvölker in der
Zeitschrift für Sozialwissenschaft BA 4
            
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