Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 37
Beruf des Herrschers der des Richters; und von den anderen
fürstlichen Eigenschaften ergaben sich ihm als die weitaus
wichtigsten die der abgeklärten Menschlichkeit: Tugendhaftig⸗
keit, Güte, Weisheit; während die spezifischen Eigenschaften
des Tatmenschen: Scharfblick, Energie, Kühnheit, im Hinter⸗
grunde blieben. Für die Gerechtigkeit aber empfand er als
fundamental jenen mit jeder intellektualistischen Moral besonders
leicht verträglichen Spruch des Neuen Testamentes: „Tut den
andern nicht, was ihr nicht wollt, daß sie euch tun“: eben aus
ihm hat er die Pflichten des Einzelnen gegen sich und die
Gesellschaft abgeleitet.
Von dieser Grundlage aus, die an sich nie ganz ver—
schwand, verschob sich aber Friedrichs Staatsanschauung im
Laufe der Jahre immerhin nicht unbeträchtlich. Und faßt man
die letzte Phase dieser Wandlungen ins Auge, so ergibt sich,
daß sie auf wichtige Zugeständnisse an die neue subiektivistische
Kultur hinausläuft.
Der Begriff, von dem der König nunmehr ausgeht, ist
der in vielem Betracht neue, wie wir wissen!, erst seit den
sechziger Jahren klarer ausgebildete der Vaterlandsliebe; ganz
in den Mittelpunkt stellt ihn der König in seinem letzten,
abschließenden Werke staatsrechtlichen Charakters, den „Lettres
zur l'amour de la patrie“ vom Jahre 1779. Hier führt er
aus: der Staat sei kein willkürliches Erzeugnis der Vernunft,
ein „ens per se“, sondern eine tatsächliche Vielheit von
Menschen, deren Bedürfnisse und Charakter nicht durch bloße
Addition der Kräfte der Einzelnen gewonnen werden könnten.
Denn diese Vielheit besitze ebenso, wie jeder Einzelne, ein be⸗
sonderes Interesse an ihrem Wohlergehen und das Streben,
glücklich zu sein. So entstehe denn ein bien genéral
als Gegenstück zum intéreêt personnel: und es sei ungleich
umfangreicher, bedeutender, wertvoller als dieses, denn dem
Einzelnen könne nur Heil widerfahren, wenn es dem Ganzen
gut gehe. Darum müsse bei dem Einzelnen neben den
S. oben S. 27 ff.