Full text: Gesellschaftslehre

Der Unterordnungstrieb. 
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stinktes, sondern um eine einfache Anpassung, also um ein außergesell- 
schaftliches Verhalten. Es ist dabei namentlich auch angenommen, daß 
überhaupt nur ein einzelner Zweck beide Partner zusammenbringt, 
zwischen beiden also kein dauerndes persönliches Verhältnis, also auch 
keine Gemeinschaft besteht; womit wir denjenigen Boden verlassen 
haben. auf dem überhaupt unser Verhältnis seine reinsteEntfaltung findet. 
5. Von der Betrachtung des reinen Triebes wenden wir uns jegßt zu 
derjenigen seines gemischten Auftretens, das tatsächlich bei 
weitem überwiegt. Und zwar kommt als hinzutretender Bestandteil der 
Instinkt der Furcht in Betracht. Man muß hier wohl unter- 
scheiden zwischen der wesenhaften Verschiedenheit beider Triebe und 
ihrer tatsächlichen häufigen Verbundenheit. Zunächst ist der Tatbestand 
zu klären, der etwas verwickelt ist und mit dem einen Worte „Furcht‘ 
nicht völlig gedeckt wird. Die Furcht kann erregt werden entweder 
durch sinnliche Reize oder durch Erregungen der Phantasie, die sich auf 
drohende physische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Schädigungen 
beziehen. Auf dem ersteren Gebiet wird der Furchtaffekt, der sich hier 
mit dem unmittelbaren sinnlichen Fluchtinstinkt verbindet, im modernen 
Leben mit seiner verhältnismäßig großen Sicherheit von den meisten 
Menschen nur in sehr abgeblaßter Form erlebt. Die Reaktion besteht 
hier ursprünglich in einem Antriebe, sich zu flüchten oder sich zu ver- 
bergen, in unserem gesellschaftlichen Leben dagegen meistens in einem 
Zustand der Unsicherheit und Lähmung, auf den wir schon hingewiesen 
haben. Eine große Rolle spielt dagegen die Beeinflussung der Phantasie 
durch die Vorstellung künftiger Übel und ebenso die entgegengesebte 
Beeinflussung durch die Hoffnung künftiger Güter (wobei außer den 
bisher allein betonten biologischen auch soziale und geistige Güter in 
Frage kommen). Beide wirken bekanntlich als Kräfte der äußeren A n- 
passung im menschlichen Leben. Dieselbe Anpassung kann (ur- 
sprünglich oder durch eine Art Mechanisierung) auch ohne die Erregung 
von Furcht oder Hoffnung zustande kommen gemäß dem Sage: Verhal- 
tungsweisen mit günstigen Folgen haben eine Tendenz zur Einbürgerung, 
solche mit ungünstigen Folgen eine Tendenz zum Verschwinden. Für das 
Leben der Gesellschaft ist offenbar die Anpassung viel wichtiger als die 
Furcht vor dem gegenwärtigen Übel; denn sie führt zum Handeln, 
während der Fluchtinstinkt in seiner angeborenen Form nur als Mittel 
zur Beseitigung physischer Widerstände, in der historischen Form der 
Lähmung nur als Mittel der Beseitigung seelischer Widerstände in Frage 
kommt. Alles Erfinderische, alle positiven Leistungen können wohl im 
Zusammenhang der Anpassung auftreten, nicht aber oder wenigstens 
nicht vorwiegend als Folge des Furchtinstinktes. 
Vierkandt. Gesellschaftslehre
	        
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