Full text : Gesellschaftslehre

50 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Die Furcht ist ein außergesellschaftlicher Instinkt, ist aber eng hineinverschlungen
 in das Getriebe des gesellschaftlichen Lebens. Dadurch ergeben sich vielfach besondere
 Verwicklungen: es wird das gesellschaftliche Leben mit einem fremdartigen
Bestandteil belastet. Der Ausgangspunkt dazu liegt in der Tatsache, daß dem ursprünglichen
 Impuls zur Flucht nicht stattgegeben werden kann. Die an ihrer Stelle
eintretende Anpassung zwingt vielfach zu einer Art Verleugnung des inneren Zustandes,
 der mit dem Affekt der Furcht beschwert ist. Es kann in dieser Anpassung
der Keim der Heuchelei stecken!). Ebenso besteht die Gefahr, daß im Drange der
Anpassungsnötigung die Furcht nicht abreagiert, sondern verdrängt wird.
Furcht und Anpassung können sich freilich mit dem Unterordnungstrieb
 verbinden. Überall, wo, wie bei uns, Herrschaftsverhältnisse vorhanden
 sind, ist diese Verbindung sogar die Regel. Eben dadurch wird
die Einsicht in die Natur des Unterordnungstriebes so sehr erschwert,
daß er gebührend erst in der jüngsten Zeit von der Wissenschaft gewürdigt
 ist. Von jedem, der im Besig äußerer Macht ist, gehen auch
Antriebe zur Anpassung aus; in vielen Fällen wird ferner durch seinen
sinnlichen Eindruck auch die Furcht vor ihm erweckt; etwa durch seine
Mienen und Züge, den Waffenschmuck oder Symbole der Zwangsgewalt
wie Peitsche und Stock. Ob und wieweit der legtere Einfluß stattfindet,
hängt von beiden Persönlichkeiten ab, der des Herrschenden wie der des
Abhängigen; alle Schwäche- und Unsicherheitsgefühle begünstigen natürlich
 das Auftreten der Furcht. Bei der Tatsache der Anpassung muß man
übrigens wohl unterscheiden, ob sie sich wirklich auf andere Güter und
Schädigungen bezieht oder auf die Anerkennung und Mißbilligung von
seiten der verehrten Persönlichkeit: in legterem Fall betätigt sich gerade
der Unterordnungstrieb, wogegen Anpassung im ersteren Sinne natürlich
überall möglich ist, wo die führende oder herrschende Persönlichkeit zugleich
 über äußere Machtmittel verfügt. Man muß dabei aber im Urteil
vorsichtig sein. Man denke z. B. an die bekannte Tatsache, daß Schüler
einem verehrten Lehrer Gefälligkeiten zu erweisen förmlich wetteifern.
Wer einen solchen Vorgang gleichsam nur von außen betrachtet, der kann
zweifeln, ob dabei äußere Rücksichten oder rein innere Antriebe maßgebend
 sind; wer sich aber einfühlt oder an verwandte eigene Erlebnisse
denkt, für den ist es klar, daß der Unterordnungstrieb schon allein zur
Erklärung genügt. — Die klarste Einsicht in den Sachverhalt gewähren
uns Zustände, die von äußeren Machtmitteln überhaupt frei sind. Man
könnte dabei an die Atmosphäre von Ehrfurcht denken, von der große
Persönlichkeiten auch da umgeben sind, wo ihnen keine äußeren Machtmittel
 oder solche nicht mehr zur Verfügung stehen; vielleicht könnte
man hier jedoch einwenden, daß mit der Möglichkeit eines Überstrahlens
der Verhaltungsweise von solchen Fällen her zu rechnen ist, bei denen
äußere Machtmittel mitsprachen. Ein gutes Beispiel bilden jedenfalls die

1) Heinz Werner, Der Ursprung der Metapher, Leipzig 1919. S. 49
            
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