Der Unterordnungstrieb.
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Spiele der Kinder, bei denen die Freiwilligkeit der Unterordnung unter
einen selbstgewählten Führer im allgemeinen wenigstens außer Zweifel
steht. Im großen aber kommen vor allem die politischen Verhältnisse
derjenigen Naturvölker in Frage, bei denen sich ein Herrschaftsverhältnis
noch nicht entwickelt hat.
Ein lehrreiches Beispiel für die Unterscheidung von Furcht und Unterordnung
bildet die Gesinnung Hiobs in dem bekannten Gedichte. Er ist wenigstens in gewissen
Teilen der Dichtung lediglich von Furcht erfüllt. Er ist überzeugt, daß ihm
Unrecht geschehen ist, und empört über die Mißachtung seiner Persönlichkeit, die
darin liegt. Zugleich finden sich (23,16; 26,34; 13,21) Andeutungen einer inneren
Lähmung: Hiob fühlt sich beim Reden verwirrt und unfähig, seine Klage vorzubringen;
denn an sich hält er sich für berechtigt, Gott mit seiner Beschwerde entgegenzutreten
wie ein Gleichberechtigter („wie ein Fürst“ 31,37. Deutscher Text
der Ausgabe von Greßmann, Gunkel u. al III, 2).
Lehrreich für unsere Unterscheidung ist auch das Verhalten den Toten gegenüber.
Der Leichnam als solcher flößt Grauen oder Furcht ein, während der Persönlichkeit
des Verstorbenen als solcher noch oder in gesteigertem Maße die Affekte
des Lebens entgegengebracht werden. Im religiösen Verkehr der Lebenden mit den
Toten sind beide Verhaltungsweisen deutlich unterschieden. Wo die Leiche gemieden,
ihre Habe zerstört, ihrer Rückkehr vorgebeugt wird, da waltet die Furcht. Wo
man mit den verstorbenen Vorfahren auf dem Wege eines Kultus verkehrt, ist
man von ähnlichen Gefühlen der Liebe und Verehrung erfüllt, wie man sie schon den
Lebenden entgegenbrachte. Die nicht selten vorgebrachte Erklärung, man bringe die
Opfer nur dar, um einer Schädigung durch die Toten vorzubeugen, beruht auf derselben
rationalistischen Verkennung des Sachverhalts, die auch der Welt der lebendigen
Menschen so vielfach widerfährt (Näheres $ 39,,).
6. Das Mitsprechen der Furcht unterscheidet allgemein den herrschaftlichen
Typus des Zusammenlebens von dem genossenschaftlichen, auch da, wo in
beiden Fällen volle Gemeinschaft besteht. Es unterscheidet z.B. also die patriarchalische
Familie von der genossenschaftlich aufgebauten. In der Art, wie der
Unterordnungswille zum Ausdruck kommt, zeigen sich entsprechende Verschiedenheiten
bei beiden Typen. Und zwar übt die herrschaftliche Organisation mit ihrem
Klassencharakter und ihrer sozialen Kluft eine lähmende Wirkung aus! Die
überlegene Person flößt auch jest Bewunderung ein; aber bei dem durch die bestehende
Kluft erschwerten Kontakt gelingt die Aneignung ihres Wertes nicht. Es
entsteht bloße Fügsamkeit ohne Schwung und bedrückt durch Furcht. Die Eigenart
dieses herrschaftlichen Verhältnisses hat Ludwig Leopold in seinem Buch „Das Prestige‘““
(Berlin 1916) eingehend geschildert!). Eine dritte besondere Form der Unterordnung
tritt endlich in dem religiösen Verhältnis auf, in dem die Furcht
überwiegend ebenfalls beteiligt ist, jedenfalls aber eine gegenüber dem herrschaftlichen
Verhältnis gesteigerte Distanz existiert. Dieses dritte Verhältnis hat neuerdings
Rudolf Otto in seinem Buch: „Das Heilige“ mit Wendungen gezeichnet, die
unmittelbar an unsere Schilderung erinnern. Es handelt sich dabei nicht allein um
einen Unterschied in der Stärke der Fügungsbereitschaft, sondern offenbar geradezu
um einen solchen der Qualität. — Für den Idealtypus der Unterordnung kommt
1) Eine Analyse und Weiterführung seiner Gedanken in meinem Aufsati in
Schmollers Jahrhbüchern. Bd. 91. S. 1681 fr.