54 Die sozialeft Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
nicht bloß und nicht einmal in erster Linie wegen des Eindrucks ihrer
physischen Überlegenheit, die tatsächlich vielfach wegen ihrer geringeren
Kopfzahl gar nicht vorhanden ist, sondern vor allem dank ihrer eben
genannten Herrentugenden. Und so ist es überall mit den über- und
unpersönlichen Machtträgern: seiner Gruppe wie der Sitte oder Mode
fügt der Einzelne sich .nicht in erster Linie aus Furcht vor ihrer phy-
sischen Macht, sondern vor allem deswegen, weil er sie innerlich re-
spektiert und zu ihr emporblickt. In dieselbe Richtung weist auch der
Ton, in dem man z. B. davon redet, man müsse mit „Ehrfurcht“ die
großen Entscheidungen des Krieges oder der Revolution abwarten oder
annehmen. Diesen überpersönlichen wird ebenso wie den persönlichen
Formen der Macht gegenüber ein wahrer Machtkultus getrieben: das
Funktionsbedürfnis unseres Triebes zeigt sich hier mit besonderer Stärke.
Die Macht, die verehrt wird, ist natürlich auch hier nicht die zermalmende
und zerstörende Kraft, sondern diejenige, die eine neue Ordnung aus
sich heraus zu schaffen und zu erhalten die Fähigkeit hat. Es zeigt also
Jlieses Verhalten auch eine biologische Seite. Es spricht daraus ein Drang,
sich in der Welt innerlich heimisch zu machen, gleichviel wie es in ihr
aussehen mag, ganz im Sinne des bekannten Wortes, daß alles Wirk-
liche vernünftig ist.
Andere Verhältnisse können eintreten, wenn beide Teile nicht zueinander in
dem bisher vorausgesegten Gemeinschaftsverhältnis stehen, also nicht derselben Gruppe
(im vollen, idealtypischen Sinne des Wortes) angehören, vielmehr der Schwache und
der Überlegene einander als „fremd“ (z. B. verschiedenen Ständen angehörend) ge-
genüberstehen. Der Überlegene kann auch dann noch wegen seiner an ihm wahr-
genommenen Vorzüge Respekt oder Bewunderung finden, obwohl hier die Gegen-
seitigkeit des gesunden Unterordnungsverhältnisses fehlt. Umgekehrt kann der Über-
legene dann dazu kommen, im Dienste anderer Interessen den Schwachen als
bloßes Mittel zu behandeln. Die Fügsamkeit, die dieser ihm, auch abgesehen
von der Furcht, erweist, dient dann nicht mehr seiner Förderung, sondern begün-
stigt seine Ausbeutung. Von welcher grundsäglichen Bedeutung dieser Sachverhalt
für alle Klassenverhältnisse werden kann, darauf soll hier nicht näher eingegangen
werden.
Von den Individuen als Gegenständen der Unterordnung wenden
wir uns jegt zu den Gruppen. Diese können den Unterordnungstrieb
erregen zunächst als Träger von Werten im Rahmen der geltenden Wert-
maßstäbe. Hier liegen die Verhältnisse ähnlich wie bei dem eben be-
trachteten Fall, nur daß das Individuum durch ein Kollektivum ersegt
wird. Nicht hierher zu rechnen ist das Verhalten gegen die eigene
Gruppe. Dieses bildet vielmehr einen besonderen Fall: die eigene
Gruppe, diejenige also, der man als Mitglied angehört und zu der man
im Gemeinschaftsverhältnis steht, erregt durch ihr bloßes Dasein in einer
spezifischen Weise den Unterordnungstrieb. So ordnet sich das Kind