Full text: Gesellschaftslehre

54 Die sozialeft Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
nicht bloß und nicht einmal in erster Linie wegen des Eindrucks ihrer 
physischen Überlegenheit, die tatsächlich vielfach wegen ihrer geringeren 
Kopfzahl gar nicht vorhanden ist, sondern vor allem dank ihrer eben 
genannten Herrentugenden. Und so ist es überall mit den über- und 
unpersönlichen Machtträgern: seiner Gruppe wie der Sitte oder Mode 
fügt der Einzelne sich .nicht in erster Linie aus Furcht vor ihrer phy- 
sischen Macht, sondern vor allem deswegen, weil er sie innerlich re- 
spektiert und zu ihr emporblickt. In dieselbe Richtung weist auch der 
Ton, in dem man z. B. davon redet, man müsse mit „Ehrfurcht“ die 
großen Entscheidungen des Krieges oder der Revolution abwarten oder 
annehmen. Diesen überpersönlichen wird ebenso wie den persönlichen 
Formen der Macht gegenüber ein wahrer Machtkultus getrieben: das 
Funktionsbedürfnis unseres Triebes zeigt sich hier mit besonderer Stärke. 
Die Macht, die verehrt wird, ist natürlich auch hier nicht die zermalmende 
und zerstörende Kraft, sondern diejenige, die eine neue Ordnung aus 
sich heraus zu schaffen und zu erhalten die Fähigkeit hat. Es zeigt also 
Jlieses Verhalten auch eine biologische Seite. Es spricht daraus ein Drang, 
sich in der Welt innerlich heimisch zu machen, gleichviel wie es in ihr 
aussehen mag, ganz im Sinne des bekannten Wortes, daß alles Wirk- 
liche vernünftig ist. 
Andere Verhältnisse können eintreten, wenn beide Teile nicht zueinander in 
dem bisher vorausgesegten Gemeinschaftsverhältnis stehen, also nicht derselben Gruppe 
(im vollen, idealtypischen Sinne des Wortes) angehören, vielmehr der Schwache und 
der Überlegene einander als „fremd“ (z. B. verschiedenen Ständen angehörend) ge- 
genüberstehen. Der Überlegene kann auch dann noch wegen seiner an ihm wahr- 
genommenen Vorzüge Respekt oder Bewunderung finden, obwohl hier die Gegen- 
seitigkeit des gesunden Unterordnungsverhältnisses fehlt. Umgekehrt kann der Über- 
legene dann dazu kommen, im Dienste anderer Interessen den Schwachen als 
bloßes Mittel zu behandeln. Die Fügsamkeit, die dieser ihm, auch abgesehen 
von der Furcht, erweist, dient dann nicht mehr seiner Förderung, sondern begün- 
stigt seine Ausbeutung. Von welcher grundsäglichen Bedeutung dieser Sachverhalt 
für alle Klassenverhältnisse werden kann, darauf soll hier nicht näher eingegangen 
werden. 
Von den Individuen als Gegenständen der Unterordnung wenden 
wir uns jegt zu den Gruppen. Diese können den Unterordnungstrieb 
erregen zunächst als Träger von Werten im Rahmen der geltenden Wert- 
maßstäbe. Hier liegen die Verhältnisse ähnlich wie bei dem eben be- 
trachteten Fall, nur daß das Individuum durch ein Kollektivum ersegt 
wird. Nicht hierher zu rechnen ist das Verhalten gegen die eigene 
Gruppe. Dieses bildet vielmehr einen besonderen Fall: die eigene 
Gruppe, diejenige also, der man als Mitglied angehört und zu der man 
im Gemeinschaftsverhältnis steht, erregt durch ihr bloßes Dasein in einer 
spezifischen Weise den Unterordnungstrieb. So ordnet sich das Kind
	        
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