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verknüpft und demgemäß stets ein gewagtes Unternehmen ist, würde
ferner zu dem, was sie im Mittelalter war und was jede nützliche
Arbeit für die Gesamtheit eigentlich sein soll, zu einem lohnenden
und ganz besonders zu einem sicheren Geschäfte. Endlich — und
hierin würde ich den wesentlichsten Vorzug dieses Systems erblicken —
würde es auf diese Weise möglich, den berechtigten Klagen der
Arbeiter abzuhelfen. Stünden die Unternehmer infolge des Schutzes
fest, den ihnen der Staat angedeihen läßt, dann könnte auch anderer-
seits wieder der Staat an sie mit der Forderung herantreten, daß sie
nunmehr auch für ihre Arbeiter entsprechend sorgen und
diesen eine gesicherte Stellung einräumen. Den kar-
tellierten und privilegierten Unternehmern könnte der Staat ohne
weiteres die Verpflichtung auferlegen: ı. ihre Arbeiter lebenslänglich
anzustellen, 2. denselben einen genügenden Minimallohn zu zahlen,
3. denselben je nach ihrer Qualifikation das Recht des Vorrückens
in höhere und besser dotierte Posten einzuräumen, 4. denjenigen Ar-
beitern, die nicht avancieren können, eine mit den Dienstjahren stei-
gende Gage zu bewilligen, wie dies bei den Staatsbeamten der Fall
ist, den ausgedienten oder vorzeitig invalid gewordenen Arbeitern
analog den Staatsdienern eine lebenslängliche Pension zu zahlen,
6. für die Witwen und Waisen verstorbener Arbeiter zu sorgen; mit
einem Worte den Arbeitern die nämliche Stellung einzuräumen, die
die Staatsdiener einnehmen“ (S. 194f.).
Erwähnt sei noch, daß Kl. nicht an eine gleichmäßige schema-
tische Regelung für alle Gewerbezweige und alle Betriebsgrößen
denkt. Bezüglich der Großindustrie sieht er für die Durchführung
seines Planes keine Schwierigkeiten, da es ja hier nur gelte das
auszubauen, was die Kartelle bereits aus eigener Initiative begonnen
hätten. „Der Weg, den die Regierung einzuschlagen hätte, scheint
sich mir von selbst zu ergeben. Die Regierung müßte sich
mit den hervorragendsten Kartellen ins Einvernehmen setzen und
dieselben auffordern, ihre Wünsche betr. ihre künftige Stellung zu
formulieren. Sodann wären die Bediensteten (die Beamten) und die
Arbeiter der betreffenden kartellierten Werke in gleicher Weise auf-
zufordern, auch ihre Wünsche in betreff ihrer künftigen Stellung der
Regierung vorzulegen. Über diese beiderseitigen Desiderien wäre
allenfalls eine Enquete zu veranstalten, um namentlich auch die
Stimmen der Gegner zu vernehmen, und schließlich wäre auf Grund
dieses Materials an die Ausarbeitung des bezüglichen Gesetzes zu
schreiten. Würde sich die Notwendigkeit herausstellen, den Kartellen
der verschiedenen Industriebranchen eine verschiedene gesetzliche