464 Eigenbetriebe und 209 Pachtbetriebe, zusammen 673 Be-
triebe, sind mit mehr als 60 % bzw. 50 %Z, aber weniger als 70 %
des Gesamtvermögens verschuldet.
Bei der in der Zwischenzeit eingetretenen Entwicklung des
Gütermarktes, die zu einer erheblichen Distanzierung der Verkaufs-
werte von den berichtigten Wehrbeitragswerten — der Grundlage
der Vermögensberechnung — geführt hat, bestehen bei den Eigen-
betrieben. dieser Gruppe im allgemeinen nur noch graduelle Unter-
schiede zu den Betrieben der Bonitätsgruppe IV. Bei den Pacht-
betrieben bedeutet diese Verschuldungslage zwar noch nicht die
zleiche übermäßige Zinsbelastung wie bei den Eigenbetrieben, doch
wirkt sich bei ihnen die geringere Kreditfähigkeit bereits ungünstig
aus. Vielfach befinden sich auch die Betriebe dieser Bonitätsgruppe
__. insbesondere die Eigenbetriebe — in der Gefahrenzone.
Daraus ergibt sich die Lage der 905 Eigen- und 419 Pacht-
betriebe, zusammen 1324 Betriebe, die mit über 70 % des Gesamt-
vermögens . verschuldet sind. Die "Tendenz dieser Betriebe ist
abgleitend. Sofern nicht durch Kapitalzuschüsse oder Teilreali-
sierungen der Substanz eine Bereinigung der bestehenden Schwierig-
keiten erfolgt, wird bei der überwiegenden Mehrzahl ein Zusammen-
bruch nicht aufzuhalten sein; in die Auswirkungen werden vielfach
auch die Gläubiger hineingezogen werden. Eine Ausnahme bildet
oine Minderheit durchrationalisierter Eigen- und Pachtbetriebe.
In den meisten Fällen ist aber der Zustand der Zahlungs-
unfähigkeit, zumindest der Zahlungsstockung, seit längerer Zeit
erreicht. Es ist auf außerhalb der Geschäftsbeziehungen zwischen
Gläubigern und Schuldnern liegende Gründe zurückzuführen, wenn
diese Betriebe nach außen hin noch eine normale Funktionsfähigkeit
zeigen. Die Gefahren für das Genossenschaftswesen und die übrigen
haftverbundenen landwirtschaftlichen Betriebe liegen vornehmlich
in dieser Gruppe.
Die im einzelnen festgestellte Verschuldung geht in extremen
Fällen über 250 % der Vermögenswerte hinaus. Verschuldungs-
grade von 150 bis 200 % sind keine Seltenheit, wie folgende Reihen
für die Gruppe IV der gefährdetsten Provinzen Ostpreußen,
Grenzmark, Pommern und der Freistaaten Mecklenburg zeigen:
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