222 r II. Ergebnisse der Londoner Konferenz
Artikel 22
Der französische und der englische Wortlaut dieses
UÜbereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.
I. Ergebnisse der Londoner Konferenz der Arbeits—
minister von Belgien, Deutschland, Frankreich, Groß—
britannien und Italien vom 15. bis 19. März 1926.
Artikel1
Es besteht Einverständnis darüber, daß das Uber—
einkommen auf alle gewerblichen Betriebe anzuwenden
ist, gleichviel wie groß die Zahl der beschäftigten Per—
sonen ist, ausgenommen die in Artikel2 bezeichneten
Familienbetriebe.
Es besteht Einverständnis darüber, daß der Dienst
der Post, der Telegraphie und der Telephonie im eigent—
lichen Sinne nicht unter das Ubereinkommen fällt, daß
aber Bau⸗, Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
hinsichtlich der Post-, Telegraphen- und Telephon—
anlagen darunter fallen.
Artikel?2
Es besteht Einverständnis darüber, daß Arbeitszeit
die Zeit ist, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber
zur Verfügung steht, und daß sie nicht die Ruhepausen
umfaßt, während deren der Arbeitnehmer nicht zur
Verfügung des Arbeitgebers steht und die gemäß
Artikel 8 bekanntgemacht sein müssen.
Artikels
Es besteht Einverständnis darüber, daß die Bestim—
mungen des Artikel 5 auf das Baugewerbe angewendet
werden können.
Artikel 62
Der Ausdruck Arbeitsbereitschaft darf nicht zu weit
ausgelegt werden.