Die unteren Classen.
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gebung!) war zumeist eine Codificirung älterer Gesetze und
Statuten, und strebte im Geiste des die Staatseinheit vertreten-
den Königsthums allen Ständen und Parteien gerecht zu wer-
den; doch ist nicht zu verkennen, dass von dem Geiste des
älteren Rechts, das in Erinnerung an die alte Unfreiheit den
vermögenslosen Arbeiter als ein im allgemeinen Interesse zum
Arbeiten verpflichtetes Wesen behandelte, noch deutliche
Spuren in der Gesetzgebung der Elisabeth übrig geblieben
sind, wenn auch einseitige Härte gegen’ das Proletariat erst
im Laufe der Zeit schärfer hervortrat. .
Blackstone, wenngleich englisch conservativ, war doch von
den Ideen des Individualismus und des Staatsvertrags wesent-
lich beeinflusst. So sagt er Buch I, Cap. 1: „Die, absoluten
Rechte jedes Engländers, die man im politischen und weiteren
Sinne des Worts gewöhnlich Freiheiten nennt, beruhen auf
Natur und Vernunft und sind von gleichem Alter mit unserer
Verfassung ‚..... Die durch verschiedene Gesetze definirten
Rechte bestehen aus einer Reihe persönlicher Freiheiten, die
in der That nichts Anderes sind, als entweder jener Rest
natürlicher Freiheit, den die Gesetze der Gesellschaft dem
allgemeinen Interesse‘ nicht zu opfern brauchen, oder aber
Solche bürgerliche Privilegien, welche die Gesellschaft an
Stelle der von den Individuen aufgegebenen natürlichen Frei-
heit begründet hat. Sie waren einst durch .Erbschaft oder
Kauf die Rechte aller Menschen. In den meisten anderen
Ländern aber wurden sie mehr oder weniger beschränkt und
zerstört, so dass sie jetzt als die eigenthümlichen Rechte des
englischen Volks betrachtet werden können. Man kann sie
in drei prinecipielle Hauptpunkte zusammenfassen: Das Recht
der persönlichen Sicherheit, der persönlichen Freiheit und des
Privateigenthums.“
’) Siehe Sir Frederic Eden, Bart., The State of the Poor, London
1797, 3 Bände; ferner John Wade, History of the middle and working
classes, London 1835. Kleinschrod , Grossbritanniens Gesetzgebung etc.
1836. Brentano, Das Arbeitsverhältniss 1877 und Brentano, Arbeiter-
gilden 1871. S, auch Blackstone, Commentaries on the laws of England,
4 Bände, namentlich Band 1 u. 4. Ich benutzte die 15. Auflage,
London 1809.
Held, Soc, Gesch. Engl.