Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft.
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Dekret vom 27. März 1915 auf 4500,00 Mill. Frcs.
„ „ 8. Mai 1915 auf 6000,00 „ „
„ „ ? Juni 1915 auf 7000,00 „ „
Rückzahlung der fälligen Wechsel bzw. deren Umtausch in neue
Abschnitte vollzieht sich Zug um Zug an den öffentlichen Kassen,
d. h. bei dem Schatzamt, den Verwaltungskassen und Postanstalten. Alle
Bons werden bei Verfall zu Pari zurückgenommen und genießen a priori
Vorzugsrechte bei Subskriptionen von künftigen Anleihen.
Die National - Verteidigungswechsel stellten für die unsichere
Lago der ersten Kriegsmonate eine durchaus lohnende und vor allem
vom Gesichtspunkt ihrer Realisierbarkeit aus eine brauchbare, beweg
liche Kapitalsanlage dar, und ihr Zukunftswert war, dank des einge-
räuraten Vorzugsrechts für künftige Anleihen, gesichert und gut. Die Ver
zinsung ist nominell 5 %. Auf 100 Frcs. Werden jedoch nur 95 Frcs. ein
gezahlt, so daß sich der Zinsfuß in Wirklichkeit auf 5% % erhöht. Die
kurze Laufzeit, 3, 6 oder xz Monate, ist ganz dem Empfinden und den
Wünschen des einzelnen angepaßt. Er kann je nach der Kriegslage und
den eigenen Bedürfnissen seine Kapitalien für kürzere oder längere Zeit,
also in recht beweglicher Form dem Staate vorschießen. Zweifellos ist der
Typ, der eine verdeckte, kurzfristige Anleihe sein soll, glücklich gewählt
und durch die zahlreichen Variationen in Summe, Laufzeit usf. durchaus
geschmeidig. Die Presse entfaltete eine äußerst rege Propaganda, in der
sie botonte, daß der Kauf der Verteidigungs-Wechsel nicht nur aus patrio
tischen, sondern auch aus kapitalistischen Gründen geboten ist. Die
Banken Verkündeten, daß sie an Stelle des durch das Moratorium angeord
neten Limits eine höhere Auszahlung zum Zwecke des Ankaufs der Natio
nal-Verteidigungs-Wechsel effoktuieren werden, so z. B. im September
an Stelle der dekretierten 20 % etwa 40 % oder 50 % x ). Trotz aller Be
strebungen und der Devise der nationalen Verteidigung weist der Absatz
der Schatzscheine, die der Volksmund nach dem Finanzminister R i b o t
kurz „Ribotins“ nennt, einen nur geringen Erfolg auf. Das Schatzamt
gab daher auch nur wenige Ziffern über die zirkulierenden Schatzwechsel
bekannt. Lediglich bei den Erhöhungen der Emissionslimite machte der
Finanzminister der Kammer einige Angaben.
Vom 15. September 1914, dem ersten Emissionstage, bis zum 5.
Oktober waren 217,8 Mill. Frcs. der Verteidigungs-Wechsel abgesetzt
und zwar * 2 ):
in der Zeit vom 15.—20. September 51,5 Mill. Frcs.
„ „ „ „ 21.—25. September 49,4 „ „
„ „ „ „ 26.—30. September 51,5 „ »
„ „ „ „ i.—5- Oktober 65,4 „
Insgesamt 217,8 Mill. Frcs.
1) Vgl. Koppe, a. a. O. S. 741, der die Erschwerung des Absatzes auf das Bank
moratorium zurückführt.
2 ) L’Economiste Franpais, No. 40, 30. Oktober 1914, S. 376.