fullscreen: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Kapitel III. 
Arbeiter-Vereinigungen und Industrie- 
Verbände.^ 
Nicht alles ist eitel Licht und Sonne in dem Zauber 
garten der Vereinigten Staaten! 
Der Widerstreit und die Gegensätzlichkeit zwischen 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, wie bereits in dem 
vorangegangenen Abschnitt gestreift, in der Union noch 
schärfer als anderwärts, vielleicht weil Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer einander in den Grundanschauungen und 
Grundbestrebungen so außerordentlich ähneln. Die beiden 
Gruppen bewegen sich dort durchaus auf dem gleichen 
Boden des Gelderwerbs. Von Sentimentalität ist nicht die 
Rede. Überall starrste Interessenvertretung. Dazu kommt, 
daß von einer Arbeiter-Fürsorge im Sinne und Geiste 
unserer sozialpolitischen Einrichtungen nirgends ein Hauch 
zu verspüren ist. Die Arbeiter-Gesetzgebung ist in der 
Union überaus dürftig und nicnt einmal einheitlich; sie be 
schränkt sich auf Gesetze gegen „Boykott“, gegen „schwarze 
Listen“ und über „Acht-Stundenarbeit“, die aber lediglich 
in einzelnen Staaten in Geltung sind. Nur für alle von der 
Bundesregierung selbst angestellten oder beschäftigten Per 
sonen bilden einheitlich acht Stunden die Tagesarbeit. 
*) Veröffentlicht am 2. August 1902.
	        
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