Kapitel III.
Arbeiter-Vereinigungen und Industrie-
Verbände.^
Nicht alles ist eitel Licht und Sonne in dem Zauber
garten der Vereinigten Staaten!
Der Widerstreit und die Gegensätzlichkeit zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, wie bereits in dem
vorangegangenen Abschnitt gestreift, in der Union noch
schärfer als anderwärts, vielleicht weil Arbeitgeber und
Arbeitnehmer einander in den Grundanschauungen und
Grundbestrebungen so außerordentlich ähneln. Die beiden
Gruppen bewegen sich dort durchaus auf dem gleichen
Boden des Gelderwerbs. Von Sentimentalität ist nicht die
Rede. Überall starrste Interessenvertretung. Dazu kommt,
daß von einer Arbeiter-Fürsorge im Sinne und Geiste
unserer sozialpolitischen Einrichtungen nirgends ein Hauch
zu verspüren ist. Die Arbeiter-Gesetzgebung ist in der
Union überaus dürftig und nicnt einmal einheitlich; sie be
schränkt sich auf Gesetze gegen „Boykott“, gegen „schwarze
Listen“ und über „Acht-Stundenarbeit“, die aber lediglich
in einzelnen Staaten in Geltung sind. Nur für alle von der
Bundesregierung selbst angestellten oder beschäftigten Per
sonen bilden einheitlich acht Stunden die Tagesarbeit.
*) Veröffentlicht am 2. August 1902.