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ut der Leitung oder Beaufsichtigung eines Betriebes
ıs Betriebsteiles oder mit der Entscheidung über die
nahme beschäftigt und nicht überwiegend in der
ı der Maschine oder sonst körperlich tätig sind oder
äin einer für die Zwecke des Betriebes wesentlichen,
rwiegend körperlichen Arbeit unter eigener Verant-
tätig sind. Diesen Bestimmungen wird aber nur ein
’oliere genügen. Folgt man also hinsichtlich der Zu-
er Poliere zur Angestellten- bzw. zur Arbeiterschaft
zestelltenversicherungsgesetz, so dürfen unmöglich
ı 42000 Personen als „Werkmeister“ gezählt werden.
. nun hier angenommen, daß nur rund die Hälfte, also
arsonen, der von der Berufszählung ermittelten Zahl
‘kmeister” angesehen werden dürfen. Auch in der
ustrie und im Bekleidungsgewerbe wurden von den
Erhebung gewonnenen Zahlen größere Abschläge
weil in diesen Industriezweigen Aufsichtspersonal
tige nicht zu den Werkmeistern gehörende Personen
icher Zahl vorhanden sind.
kaufmännischen Angestelltennach
VWirtschaftszweigen:
lie folgende Uebersicht zeigt, entfallen fast %ı0 der
nischen Angestellten auf den Handel und fast */ı auf
;trie. Bei den weiblichen Angestellten ist der Anteil
Jels auf Kosten des der Industrie sogar noch größer.
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‚aufmännische Angestellte wurden auch die nicht-
ıen Angestellten in den kommunalen Wasser-, Gas-
ıtrizitätswerken gezählt, desgleichen die nichttechni-
ngestellten in den öffentlichen Banken und Spar-
Von den Versicherungsangestellten wurden die in
ıtversicherung Beschäftigten als kaufmännische An-
die in der Sozialversicherung Tätigen als Bureau
te angesehen. Die nichttechnischen Angestellten der
hen Verkehrsanstalten (Reichspost, Reichsbahn,
‚ahnen usw.) wurden nicht den kaufmännischen An-
n, sondern den Bureauangestellten zugezählt, da eine
Trennung der Angestellten nach der Rechtsform der
imen nicht möglich war.
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Grund der bisher veröffentlichten Resultate der ge-
en Betriebszählung, aus denen allerdings nur die Zahl
häftigten Personen im ganzen, aber nicht die der An-
n im besonderen ersichtlich ist, wurde versucht,
Bank- und Börsenwesen tätigen Angestellten
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