Object : Das Recht der deutschen Sozialversicherung nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung

I. Abschnitk), . |
Einleitung. :
§ 1. Der historische Werdegang der deutschen
Sozialversicherung.
Die planmäßige Fürsorge für die Arbeitsunfähigen hat
ihre große Bedeutung erst gewonnen mit der modernen
großbetrieblichen Entwicklung. Vor hundert, ja vor sechzig
Jahren war Deutschland noch ein Land der kleinen Betriebe;
 ein sehr beträchtlicher Teil der Menschen konnte
in unserem Vaterlande noch darauf rechnen, über kurz oder
lang zu wirtschaftlicher Selbständigkeit zu gelangen, sei es
als Landwirt, Handwerker oder Kaufmann. Für diese
war die Fürsorge im Falle von Arbeitsunfähigkeit von
geringerer Bedeutung; denn die Grundlage ihrer Existenz
war der wirtschaftliche Betrieb, der regelmäßig auch erhalten
 blieb bei kürzerer oder längerer Arbeitsunfähigkeit
seines Inhabers. Ehefrauen, Kinder oder Gesellen hielten
recht und schlecht auch während dieser Zeit den Betrieb
aufrecht. Ganz anders bei den lebenslänglichen Lohnarbeitern.
 Die Grundlage ihrer Existenz ist regelmäßig
der Arbeitslohn, den der Arbeitgeber an sie zahlt. Diese
Existenzquelle fließt aber nur so lange, als Arbeit tatsächlich
 geleistet wird, versiegt also sofort bei Arbeitsunfähigkeit.
 Die Fürsorge für die Arbeitsunfähigen mußte also
zu einem immer dringenderen Problem werden, je mehr
Menschen lebenslängliche Lohnarbeiter wurden, wie es in
den letzten Jahrzehnten geschah.
Die g e) e t liche Für sorg e für die Arbeitsu
 n f äh i g e n war aber bis zur Entstehung unserer modernen
 Sozialversicherung eine außerordentlich kümmerliche.
In beschränktem Umfange bestanden für gewisse Arbeitnehmergruppen
 zi v ilr e < t l i < e Ansprüche gegen den
            
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