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Es ist an dem in § 22 der Grundsätze des
Bundesrats aufgestellten Grundsätze festzuhalten,
daß die Verdingung der Arbeitskraft der Gefangenen
an Unternehmer tunlichst einzuschränken, und der
Arbeitsbetrieb ist mehr noch als bisher auszudehnen,
und es ist soweit möglich, zu erstreben, daß der
Unternehmerbetrieb ganz ausgeschaltet wird. Ins
besondere ist dahin zu streben, daß alle Bedürfnisse
der Gefängnisverwaltung durch Gefangene her
gestellt werden.
Weiter ist für jede Provinz ein Beirat gebildet
worden, der vom Dberpräsidenten nach Benehmen
mit dem Oberstaatsanwalt zu berufen ist. Der
Beirat besteht aus je einem Vertreter der Land-
wirtfchafts-, der Handels- und der Handwerks
kammer und soll Vorschläge machen, welche Ar
beiten, insbesondere Handwerksarbeiten, in den
Gefangenenanstalten gemacht werden sollen oder
auszuschließen sind.
Die Kammer darf dies mit als einen Erfolg
ihrer jahrelangen Bemühungen für die Ein
schränkung der Gefängnisarbeit buchen.
Wettbewerb staatlicher und
städtischer Betriebe.
Die Bekämpfung der Auswüchse des Wettbewerbs
staatlicher und städtischer Betriebe hat die
Kammer von jeher als eine ihrer ersten wirt
schaftlichen Aufgaben angesehen, vor allem hat
das Klempner- und Installateurgewerbe unter
diesem Wettbewerb zu leiden. Besonders gegen
den manchmal sehr ausgedehnten Wettbewerb der
gemeindlichen Werkstätten und Verkaufsläger bei
der Privatkundschaft wenden sich die Hand-
werker mit aller Entschiedenheit. Er geschieht
durch Zeitungsangebote, durch Hinweis bei der
Anmeldung von Anlagen, außerdem aber durch
den Erlaß weitschichtiger Vorschriften über die
Ausführung von Installationsarbeiten, die den
Eindruck erwecken, als ob die selbständigen In
stallateure gar nicht in der Lage wären, ihnen
nachzukommen. In sehr vielen Fällen hat die
Handwerkskammer sich dieserhalb mit Erfolg an
die Behörden gewandt und durch rasches Zugreifen
manchmal das Übel noch rechtzeitig verhindern
können.
Die Kammer übersandte im Jahre 1909 an
die Klempner- und Iustallateur-Innungen sowie
an die gemischten Innungen und gewerblichen
Vereinigungen des Bezirks einen Fragebogen der
einwandfreies Material darüber forderte, inwie
weit den selbständigen Installateuren durch städ
tische Betriebe Konkurrenz gemacht wird. Das
Material hat die Kammer dem deutschen Hand-
werks- und Gewerbekammertage übersandt, der
sich mit der Frage der Konkurrenz staatlicher und
städtischer Betriebe auf dem 10. Deutschen Hand
werks- und Gewerbekammertage zu Königsberg im
Jahre 1909 beschäftigte und folgende Resolution
annahm:
I. Der 10. Deutsche Handwerks- und Gewerbe
tag weist nachdrücklich darauf hin, daß die
Staats- und Kommunalbehörden ein großes
Interesse an einem leistungsfähigen Hand
werkerstand haben und deshalb an der Förder
ung und wirtschaftlichen Hebung desselben
mitzuwirken berufen sind.
Eine solche Förderung ist nach Ansicht
des Kammertages in möglichster Einschrän
kung der Regiebetriebe und weitgehendster
Zuweisung von Lieferungen und Leistungen
an selbständige Handwerker zu erblicken.
Es ist tiefbedauerlich, daß ein großer
Teil der Staats- und Kommunalbehörden
diese wichtige Aufgabe nicht erfüllt.
II. Der 10. Deutsche Handwerks- und Gewerbe
kammertag ist der Ansicht, daß es nicht Auf
gabe der Staats- und Kommunalbehörden
fein kann, handwerkliche Arbeiten in eigener
Regie auszuführen. Er fordert, daß diese
Arbeiten dem freien Wettbewerbe überlassen
bleiben. Der Einwand, daß zur Errichtung
einer größeren Betriebssicherheit die Aus
führung bestimmter Arbeiten, z. B. Installa
tionsarbeiten, in eigener Regie notwendig
fei, hat sich durch die Praxis als hinfällig
erwiesen.
Nicht minder hart trifft das Schreiner-, Schlosser-,
Schuhmacher- und Schneider-Handwerk auch der
Wettbewerb der Fürsorge- und Erziehungsanstalten,
wiederholt hat die Kammer sich dieserhalb an
den Landeshauptmann beschwerdeführend gewandt;
aber nur zum Teil Berücksichtigung seiner wünsche
gefunden.