IL. Die Organisation des deutschen Buchhandels.
b) Rechnungsauszüge und -abschlüsse, auch zurückgeschrieben
mit Differenzangaben,
2) Barpaket-Anfragezettel, auch zurückgeschrieben mit Ein-
lösungsorder oder -verweigerung,
d) Fakturen über Lieferungen direkt oder über Leipzig,
8) Remittenden- und Disponenden-Fakturen, kurze, den Rech-
nungsverkehr betreffende offene Zettelkorrespondenz,
Börsenzahlungszettel Leipziger Firmen im Verkehr unter-
einander,
g) Antiquariats-Offertzettel, auch zurückgeschrieben,
h) Anforderungen von Besprechungsexemplaren auf offenen For-
mularen, nicht in Briefform,
i) Zusendungen von Besprechungsausschnitten und Journalen
mit kurzen Notizen unter offener Schleife.
Die Bestellanstalt ist, ebenso wie die während der Kriegszeit (im
November 1916) gegründete Paket-Austauschstelle, eine ausschließ-
lich der Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs der Mitglieder
am Platze dienende Einrichtung; sie darf von auswärts weder Auf-
träge noch Sendungen annehmen,
Der Verein der Buchhändler zu Leipzig hat die Paket-Aus-
tauschstelle hauptsächlich für seine Verlegermitglieder und den
Kleinverkehr der Kommissionäre ins Leben gerufen; die große Masse
der Rechnungs- und Barpakete wird von den Kommissionären aus-
yefahren und in die Paketkästen oder an den Kassenschaltern der
Leipziger Firmen abgeliefert.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Kassengeschäfte wurde
im Mai 1923 der Zahlungsverkehr der Leipziger Kommissionäre, der
„Zalko“, gegründet, der das alte System der Börsenzahlungen in
zweckmäßiger Weise umgestaltete und ausbaute. Ende des Jahres
1923 wurde die Buchhändler-Abrechnungs-Genossenschaft, e. G. m.
b. H., die „Bag“, gegründet. Diese Genossenschaft, die nur Ver-
rechnungen unter ihren Mitgliedern besorgt, zählt deren jetzt 2550,
im Jahre 1926 waren 1797305 Einzelposten mit etwa 17000 000
Mark zu erledigen.
f)
Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler,
z;eine Bedeutung für den Buchhandel und seine
Einrichtungen.
Der Zweck des Vereins ist nach. & 1 der in der Hauptversammlung
jes B.V. am 4. Mai 1922 angenommenen Satzung, als Arbeitsgemein-
schaft des gesamten deutschen Buchhandels dessen Interessen im
weitesten Umfange zu vertreten und das Wohl der Angehörigen des
deutschen Buchhandels zu pflegen und zu fördern. Als Mittel zur
Erreichung des Vereinszwecks dienen insbesondere :