Full text: Der deutsche Buchhandel

IL. Die Organisation des deutschen Buchhandels, 11 
vereins, zur Pflicht machte und dem Vorstand des Börsenvereins allein 
das Recht zugestand, für Ausnahmefälle die Grenzen des erlaubten 
Kundenrabatts, z. B. an Bibliotheken und Behörden, festzusetzen: 
Nach mancherlei Kämpfen wurden die Interessengegensätze zwischen 
Verlegern und Sortimentern ausgeglichen, wonach in der Hauptver- 
sammlung am 9, Mai 1909 die „Verkaufsordnung für den 
Verkehr des Buchhandels mit dem Publikum“ festge- 
legt werden konnte, die in den „Verkaufsbestimmungen der vom 
Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig anerkannten 
Kreis- und Ortsvereine“ vom Jahre 1907 einen Vorläufer gehabt hatte, 
Die Verkaufsordnung hat in den Hauptversammlungen des Börsen- 
vereins zu den Ostermessen 1914, 1917 und 1922 zeitgemäße Ände- 
rungen erfahren und gilt in der Fassung vom Jahre 1922 noch heute 
Ihre wichtigsten Paragraphen lauten: 
$ 1. Die Verkaufsordnung hat den Zweck, die in der Satzung, der 
früheren Restbuchhandels-Ordnung, der Verkehrsordnung, den Ver- 
kaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine und den Bekannt- 
machungen des Vorstandes des Börsenvereins zerstreuten Vorschriften 
über den geschäftlichen Verkehr der Buchhändler mit dem Publi- 
kum zu sammeln, zweifelhafte Bestimmungen maßgeblich auszulegen 
und sie, soweit nötig, auf Grund der Satzung des Börsenvereins, 
insbesondere $ 1, Absatz 2 und Absatz 3, Ziffer 2, zu ergänzen. 
$ 2. Die Verkaufsordnung ist für alle Buchhändler und Wieder- 
verkäufer verbindlich, die an das Publikum im Gebiete des Börsen- 
vereins der Deutschen Buchhändler Gegenstände des Buchhandels 
verkaufen ..... 
$ 3, 1. Unter Publikum im Sinne der Verkaufsordnung sind alle 
Personen, Behörden, Institute, Gesellschaften, Vereine usw. zu ver- 
stehen, die Gegenstände des Buchhandels zum eigenen Gebrauch 
erwerben. 
2. Lieferungen des Buchhandels an gewerbsmäßige Wiederver- 
käufer unterliegen den Beschränkungen der Verkaufsordnung nicht. 
$ 9. Jedes öffentliche Anerbieten von Rabatt oder Skonto in 
ziffernmäßiger oder in unbestimmter Form ist verboten. Ebenso ist 
das Anerbieten übermäßig langer Zahlungsfristen verboten. 
Im übrigen wird das nachfolgende Inhaltsverzeichnis über 
die in der Verkaufsordnung behandelte Materie Aufschluß geben. 
Zweck, Verbindlichkeit und Begriffsbestimmun- 
gen. $ 1. Zweck der Verkaufsordnung. — $ 2. Verbindlichkeit der 
Verkaufsordnung. Ausländische Werke. — 8 3. Begriff „Publikum“. 
Wiederverkäufer. Vereinsbücherhandel und Konsumvereine. 
Der Ladenpreis und seine Innehaltung. $S 4. Gegen- 
stände des Buchhandels. — $ 5, Einhaltung der Ladenpreise. Be- 
Stimmungen der Kreis- und Ortsvereine. Werke ohne Ladenpreis. 
Musikalien.
	        
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