Object : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Spiritus,  Branntweine  und  Liköre.

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Bestimmung  des  Methylalkohols  benutzt,  und  das  Verfahren  von  Cazeneuve  und
Cotton, 1 )  welche  die  leichtere  Oxydierbarkeit  des  Methylalkohols  durch  verdünnte
Kaliumpermanganatlösung  (1  :  100)  zum  Nachweise  derselben  in  Äthylalkohol  verwenden, ­
  sind  unsicher.
Aus  dem  Grunde  wird  dem  Nachweise  von  Pyridin  der  Vorzug  gegeben.
b)  Nachweis  von  Pyridin.  Da  der  Nachweis  von  Pyridin  durch  Chlorcadmium ­
  (vergl.  vorstehend)  nicht  gelingt,  wenn  der  Geruch  durch  Zusatz  einer
Säure  beseitigt  ist,  so  prüft  man  nach  der  amtlichen  Vorschrift  mit  Lackmuspapier
wie  folgt:
cc)  Das  Lackmuspapier  bleibt  blau;  dann  werden  10  ccm  des  Branntweins
mit  5  ccm  einer  alkoholischen  5°/ 0 -igen  Lösung  von  wasserfreiem  Cadmiumchlorid
versetzt  und  gut  durchgeschüttelt.  Entsteht  sofort  eine  Ausscheidung,  so  liegt
denaturierter  Branntwein  vor;  entsteht  die  Ausscheidung  erst  nach  einiger  Zeit,  so
liegt  ein  Gemisch  von  denaturiertem  und  nichtdenaturiertem  Branntwein  vor.
ß)  Das  Lackmuspapier  wird  gerötet;  dann  werden  10  ccm  Branntwein
mit  1  g  gebrannter  Magnesia  gut  durchgeschtittelt  und  auf  ein  Filter  gegossen.
Das  Filtrat,  welches  blaues  Lackmuspapier  nicht  mehr  röten  darf,  wird  nach  Anleitung ­
  a  untersucht.
Man  kann  ferner  eine  Menge  Spiritus  unter  Zusatz  von  Schwefelsäure  eindampfen
  und  den  Eückstand  mit  Natronlauge  erwärmen;  hierdurch  werden  die
Pyridinbasen  frei  und  geben  sich  durch  den  narkotischen  Geruch  zu  erkennen.
O.  Schweißinger 1  2  *  * )  versetzt  die  Probe  tropfenweise  mit  einer  konzentrierten
alkoholischen  Quecksilberchloridlösung,  wodurch  ein  mit  Pyridin  denaturierter  Alkohol
sofort  einen  dicken,  weißen,  kristallinischen  Niederschlag  gibt.  In  einer  Verdünnung ­
  von  1  Teil  denaturiertem  Spiritus  :  10  Teilen  Wasser  tritt  der  Niederschlag
sofort,  in  einer  Verdünnung  von  1  :20  nach  einigen  Stunden  deutlich  ein.  Zuckerhaltige ­
  alkoholische  Flüssigkeiten  müssen  erst  destilliert  werden;  es  lassen  sich  noch
0,025  °/ 0  Pyridin  nachweisen;  aus  starkem  Alkohol  wird  letzteres  auf  diese  Weise
auch  quantitativ  gefällt  und  kann  dann  durch  Wägen  des  zwischen  Fließpapier  abgetrockneten, ­
  vorher  mit  starkem  Alkohol  ausgewaschenen  Niederschlages  und  Ermittelung ­
  des  Quecksilbergehaltes  darin  annähernd  quantitativ  bestimmt  werden.
In  verdünnteren  alkoholischen  Flüssigkeiten,  wie  Branntwein,  kann  man  nach
Schweißinger  den  Gehalt  an  Pyridin  durch  Titration  mit  1 / 10  Normalsäure  und
unter  Anwendung  von  Methylorange  —  auf  Phenolphthalein  wirkt  Pyridin  nicht
ein 8 )  —  quantitativ  bestimmen;  man  titriert  mit  1 / 10  Normalsäure  so  lange,  bis  die
anfangs  goldgelbe  Farbe  in  eine  weinrote  übergeht;  0,79  g  Pyridin  erfordern  zur
Sättigung  100  ccm  1 / 10  Normalsäure,  also  entspricht  1  ccm  der  letzteren  =  0,0079  g
Pyridin.
c)  Nachweis  von  Terpentinöl,  Tieröl  und  Äther.  Diese  werden  durch
Vermischen  des  denaturierten  Spiritus  mit  Wasser  ausgeschieden  und  können  durch
nachfolgende  Destillation  getrennt  werden.
7.  Nachweis  von  Aldehyd.  Aldehydhaltiger  Sprit  reduziert  beim  Ermärmen
aramoniakalische  Silberlösung  und  scheidet  unter  Dunkelfärbung  reduziertes  Silber  aus.
Aber  auch  andere  Verunreinigungen,  wie  Fuselöl,  reduzieren  bei  längerer
Einwirkung  alkalische  Silberlösung.
1 )  Zeitschr.'  f.  anal.  Chemie  1888,  27,  663.
2 )  Pharm.  Centralhalle  1890,  31,  141.
s )  Durch  gleichzeitige  Anwendung  dieses  Indikators  kann  man  sich  von  der  Abwesenheit ­
  von  Alkalien  überzeugen.
            
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