40 _ II, Die Zweige des deutschen Buchhandels.
Verlegerbriefe werden auf Zettel, die im eigenen Betriebe, insbesen-
dere auf Bestellungen, die vom Auslieferungslager der betreffenden
Firma zu erledigen sind, auf Avise abgefertigter Sendungen usw.
durchgesehen. Alles übrige kommt zur Bestellanstalt, um hier in
dem üblichen Sortierungsgeschäft an die Adressaten bezw. deren
Leipziger Kommissionäre weiter befördert zu werden; die „emp-
fohlenen‘“ Bestellungen werden in Mappen sortiert, die der Bestell-
anstalt ihre summarische Behandlung und sofortige Weitergabe bald
nach Eingang erleichtern.
Jeder Kommittent des Hauses hat sein Paketfach im Speditions-
zimmer und gesondert davon seinen Kasten für die Zettel- und
Rundschreibeneingänge, In den Paketkästen der Kommittenten sam-
meln sich die Rechnungspakete an, die im Ausfuhrgeschäft für sie
beim Kommissionär „abgeworfen‘“ wurden. Hierzu kommen die
Barpakete, deren Nachnahmebeträge am Kassenschalter des Kom-
missionärs bezahlt wurden. Dem Speditionsgehilfen liegt es ob,
diese Paketeingänge nach den Anweisungen der Kommittenten in
Sammelsendungen zu vereinigen, sie je nach ihrer Dringlichkeit als
Frachtstücke, Eilballen oder Postpakete abzufertigen, die von den
Markthelfern gepackt und auf den Wagen und Lastautos für die Be-
förderung an den Bestimmungsort verladen werden.
Im Raum der ankommenden Güter, die mit den Paketkästen der
Kommissionäre ausgestattet sind, werden von Markthelfern die
im Kommissionsgeschäft eingehenden Sendungen behandelt, die Bei-
schlüsse der Verlegerkommittenten und die Remittenden der Sorti-
menter, nach den Kommissionären der Adressaten sortiert, und die
Barpakete, nachdem ihre Nachnahmebeträge verbucht worden sind,
an die Kommissionäre der Empfänger oder an die in Leipzig an-
sässigen Firmen weitergeleitet. Neben der Zettel- und Paketbeförde-
rung liegt den Kommissionären die Auslieferung der Verlagsartikel
von den Lagern ob, die die Verlegerkommittenten in Leipzig unter-
halten. Es geschieht das mit Fakturvordrucken der Verleger,
gegen bar oder in Rechnung nach Maßgabe der Firmenliste, die zu
diesem Zwecke dem Auslieferer an die Hand gegeben wird ; sie ent-
hält das Verzeichnis der Konteninhaber, mit denen der betreffende
Verleger Rechnungsverkehr unterhält.
Des weiteren vermittelt der Kommissionär den gesamten Bar-
verkehr für die von ihm vertretenen Firmen; daß er die Nachnahme-
pakete einlöst, wurde oben schon gesagt, hierzu kommen die
Zahlungsleistungen, die sich aus dem Rechnungsverkehr der Sorti-
menter mit den Verlegern ergeben. In der Vorkriegszeit lieferte der
Verleger feste Bestellungen und Kommissionsgut, das heißt, solche
Artikel, insbesondere Neuigkeiten, die nur im Falle ihres Verkaufs
zu bezahlen waren — wurden sie nicht abgesetzt, so konnten sie
zurückgeschickt werden — in Jahresrechnung, die von Januar bis