Full text: Finanzen

Semeinde·- Personalstand der Kämmereiverwaltungen) am 31. März 1927 
Zahl der planmäßigen Beamten (einschl. Lehrer) Vode ee 
Muster BI 
Anlagebogen? 
Zahl der Angestellten für 
dauernde Verwaltungszwecke 
Zahl der 
nebenberuflich und 
ehrenamtlich 
von der Gemeinde 
beschäftigten 
Beamten und 
Angestellten 
Verwaltungszweige?) 
entsprechend den Besoldungsgruppen (Einzelgebltern) der Reichsbesoldungsordnun—⸗ 
41121v, 413BIÜüber 
—XR8 Avnv —E x AX —J xIii xin sb 321 Insgesamt 
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bis II bis VI bis IXx Nar, Insgesamt 
a 3233 34 40 
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A1IAMAVNSGOG- 
bis m dis VI bis u ane Insgesamt 
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79 
J. Allgemeine Verwaltung ..... 
II. Polizeiverwaltung. ......... 
III. Schulwesen 
1. Schulverwaltung im allge⸗ 
meinen ...... ....... 
2. Volks⸗, Fortbildungs- und 
mittlere Schulen 
a) von der Gemeinde be— 
foldet ..5 
h) mit gemeindlichen Zu⸗ 
schüssen besoldet).... 
3. Sonstige Schulen ...... 
IV. u. V. Kirche, Kunst und Wissen⸗ 
schaftt e ⸗ 
VI. Bauverwaltung 
1. Bauverwaltung im allge— 
meinen (s. VI JHauptbogen) 
2. Sonstiges Bauwesen ...... 
VII. Allgemeine Förderung der Wirt: 
schaft ............. 
VIII. Wohlfahrtspflege (einschließlich 
Wohnungswesen) und Gesund— 
heitswesen. ............... 
IXa. Anstalten und Einrichtungen für 
Wohlfahrtspflege und Gesund⸗ 
heitswesen........ ... 
IXb. Sonstige gemeinnützige An— 
stalten und Einrichtungen.... 
X. Finanz- und Steuerverwaltung 
(einschl. Vermögensverwaltung 
Summe 1—2X.... 
Auf der Rückseite (Seite 4): 
Noch: Personalstand der Kümmereiverwaltungen am 31. März 1927 
Anzahl 
Ruhegehalt empfangende 
Beamte. 
Lehrer .. —* 
Wartegeld empfangende 
Beamte ... 
Lehrer .. 
Ruhegehalt empfangende Angestellte 
Witwen⸗- und Waisengeldempfänge 
— 33232 
Arbeiter für dauernde Verwaltungszwecke ... 
Ruhelohn empfangende Arbeiter 
Bemerkungen: 
) Zu den Beamten der Kämmereiverwaltungen rechnen die Beamten und Angestellten der Verwaltungszweige JTX, auch die 
Beamten, welche die Aufsicht ͤber die Betriebsverwaͤltungen führen, jedoch nicht die Beamten der Betriebsberwaltungen (vgl Hauptbogen XIY. 
) Werden die Beamten und Angestellten nicht nach den Gruppen der Reichsbesoldungsordnung befoldet, so sind sie bei der Gruppe 
nufzuführen, die ihrer Besoldung entspricht. 
Unter Bemerkungen ist anzugeben, wieviel Beamte jeder Besoldungsgrubpe — neben den auf die Gruppe entfallenden Bezügen — 
Sonderzulagen, Sondervergütungen, Ausgleichungsgelder, Dienstaufwandsentschädigungen, Kleidergelder in dal. in irgendeiner Form 
erhalten und wie diese geregelt sind 
) Die Beamten und Angestellten sind hier bei dem Verwaltungszweig aufzuführen, bei dem im Hauptbogen ihre Besolduug 
nachgewiesen ist, falls sich ihre Tätigtkeit auf mehrere Verwaltungszweige serstreckt, ind sie bei dem Verwaltuugszweig aufzuführen, 
für den sie vornehmlich tätig sind. 
) Hier sind diefenigen Lehrer aufzufübren, deren Besoldung durch das Land, eine zwifchengemeindliche Ausgleichskasse u. dgl. 
Eandesschulkasse uswp.) erfelgt, aber zu einem Teil von der Geineinde zu tragen ist. Bildet die Genmeinde mit aunderen Gemeinden 
rinen Gesamtschulbecband, so sind die Lehrer des Gesamtschulverbandes nicht einzuseken 
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