Semeinde·- Personalstand der Kämmereiverwaltungen) am 31. März 1927
Zahl der planmäßigen Beamten (einschl. Lehrer) Vode ee
Muster BI
Anlagebogen?
Zahl der Angestellten für
dauernde Verwaltungszwecke
Zahl der
nebenberuflich und
ehrenamtlich
von der Gemeinde
beschäftigten
Beamten und
Angestellten
Verwaltungszweige?)
entsprechend den Besoldungsgruppen (Einzelgebltern) der Reichsbesoldungsordnun—⸗
41121v, 413BIÜüber
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bis m dis VI bis u ane Insgesamt
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79
J. Allgemeine Verwaltung .....
II. Polizeiverwaltung. .........
III. Schulwesen
1. Schulverwaltung im allge⸗
meinen ...... .......
2. Volks⸗, Fortbildungs- und
mittlere Schulen
a) von der Gemeinde be—
foldet ..5
h) mit gemeindlichen Zu⸗
schüssen besoldet)....
3. Sonstige Schulen ......
IV. u. V. Kirche, Kunst und Wissen⸗
schaftt e ⸗
VI. Bauverwaltung
1. Bauverwaltung im allge—
meinen (s. VI JHauptbogen)
2. Sonstiges Bauwesen ......
VII. Allgemeine Förderung der Wirt:
schaft .............
VIII. Wohlfahrtspflege (einschließlich
Wohnungswesen) und Gesund—
heitswesen. ...............
IXa. Anstalten und Einrichtungen für
Wohlfahrtspflege und Gesund⸗
heitswesen........ ...
IXb. Sonstige gemeinnützige An—
stalten und Einrichtungen....
X. Finanz- und Steuerverwaltung
(einschl. Vermögensverwaltung
Summe 1—2X....
Auf der Rückseite (Seite 4):
Noch: Personalstand der Kümmereiverwaltungen am 31. März 1927
Anzahl
Ruhegehalt empfangende
Beamte.
Lehrer .. —*
Wartegeld empfangende
Beamte ...
Lehrer ..
Ruhegehalt empfangende Angestellte
Witwen⸗- und Waisengeldempfänge
— 33232
Arbeiter für dauernde Verwaltungszwecke ...
Ruhelohn empfangende Arbeiter
Bemerkungen:
) Zu den Beamten der Kämmereiverwaltungen rechnen die Beamten und Angestellten der Verwaltungszweige JTX, auch die
Beamten, welche die Aufsicht ͤber die Betriebsverwaͤltungen führen, jedoch nicht die Beamten der Betriebsberwaltungen (vgl Hauptbogen XIY.
) Werden die Beamten und Angestellten nicht nach den Gruppen der Reichsbesoldungsordnung befoldet, so sind sie bei der Gruppe
nufzuführen, die ihrer Besoldung entspricht.
Unter Bemerkungen ist anzugeben, wieviel Beamte jeder Besoldungsgrubpe — neben den auf die Gruppe entfallenden Bezügen —
Sonderzulagen, Sondervergütungen, Ausgleichungsgelder, Dienstaufwandsentschädigungen, Kleidergelder in dal. in irgendeiner Form
erhalten und wie diese geregelt sind
) Die Beamten und Angestellten sind hier bei dem Verwaltungszweig aufzuführen, bei dem im Hauptbogen ihre Besolduug
nachgewiesen ist, falls sich ihre Tätigtkeit auf mehrere Verwaltungszweige serstreckt, ind sie bei dem Verwaltuugszweig aufzuführen,
für den sie vornehmlich tätig sind.
) Hier sind diefenigen Lehrer aufzufübren, deren Besoldung durch das Land, eine zwifchengemeindliche Ausgleichskasse u. dgl.
Eandesschulkasse uswp.) erfelgt, aber zu einem Teil von der Geineinde zu tragen ist. Bildet die Genmeinde mit aunderen Gemeinden
rinen Gesamtschulbecband, so sind die Lehrer des Gesamtschulverbandes nicht einzuseken
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