Full text: Kurzer Umriss der Sozialfürsorge in R.S.F.S.R.

hrung ärztlicher Hilfe usw.); 2) Arbeitsversorgung (Ausbildung und Neuaus- 
bildung, Kooperierung, Besorgung kostenloser Patente für persönliche 
Beschäftigung mit Handel oder Gewerbe, kostenlose Protesierung und ein- 
malige wirtschaftliche Unterstützung für Personen, welche eine Bauern- 
wirtschaft besitzen; 3) allgemeine Hilfeleistung, welche auf dem Lande von 
den Bauern-Gesellschaften für gegenseitige Hilfe organisiert wird. 
1) Die staatliche Hilfe. 
Zu den Personen, welche ein Recht auf staatliche Versorgung haben, 
gehören: 
1) Kriegsinvaliden; 2) Familien von Angehörigen der Roter Arbeiter 
und Bauernarmee, der Roten Garde, der Lebensmittelversongungs Armee 
and der alten zaristischen Armee, deren Ernährer im Kampfe gefallen 
Die Krim, 
Das Erholungs- 
heim des Volks- 
komissariats der 
Sozialfürsorge 
und Wsekoopin- 
sojıses für die 
Mellas. 
Das neue Palais. 
Kriegsinvaliden. 
bei der Erfüllung ihrer Militärdiestpflicht gestorben oder aber als verschol- 
len gemeldet worden sind; :3) die Familien von verstorbenen oder 
verschollenen Kriegsinvaliden, welche ein Anrecht auf die Versorgung 
Jurch den Staat besassen oder dieselbe. bezogen; 4) Familien von 
Angehörigen des Mannschaftsbestandes und der jüngeren Komman dos- 
tellen (des: jüngeren Offizierkorps) der Roten Arbeiter- und Bauern- 
Armee; 5) Personen, welche durch aktive Teilnahme am Kampfe gegen die 
Gegenrevolution ihre Arbeitsfähigkeit eingebüsst haben, wie auch Familien, 
deren Ernährer im Kampfe gegen die Gegenrevolution umgekommen sind; 
6) arbeitsunfähige Personen, welche sich besondere Verdienste um dieWerktä- 
tigen erworben haben, sowie die Familien derselben; 7) Personen, welche bei 
der Ausübung staatlichen Pflichten Schaden genommen haben; 8) Werktä- 
tige, die infolge von Arbeitsunfähigkeit oder aus anderen Gründen in No 
geraten sind (Naturkatastrophen, Unglücksfälle usw.); 9) Familientmitglie 
der. welche ein Recht auf Unterstützung haben, sind:
	        
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