hrung ärztlicher Hilfe usw.); 2) Arbeitsversorgung (Ausbildung und Neuausbildung,
Kooperierung, Besorgung kostenloser Patente für persönliche
Beschäftigung mit Handel oder Gewerbe, kostenlose Protesierung und einmalige
wirtschaftliche Unterstützung für Personen, welche eine Bauernwirtschaft
besitzen; 3) allgemeine Hilfeleistung, welche auf dem Lande von
den Bauern-Gesellschaften für gegenseitige Hilfe organisiert wird.
1) Die staatliche Hilfe.
Zu den Personen, welche ein Recht auf staatliche Versorgung haben,
gehören:
1) Kriegsinvaliden; 2) Familien von Angehörigen der Roter Arbeiter
und Bauernarmee, der Roten Garde, der Lebensmittelversongungs Armee
and der alten zaristischen Armee, deren Ernährer im Kampfe gefallen
Die Krim,
Das Erholungsheim
des Volkskomissariats
der
Sozialfürsorge
und Wsekoopinsojıses
für die
Mellas.
Das neue Palais.
Kriegsinvaliden.
bei der Erfüllung ihrer Militärdiestpflicht gestorben oder aber als verschollen
gemeldet worden sind; :3) die Familien von verstorbenen oder
verschollenen Kriegsinvaliden, welche ein Anrecht auf die Versorgung
Jurch den Staat besassen oder dieselbe. bezogen; 4) Familien von
Angehörigen des Mannschaftsbestandes und der jüngeren Komman dostellen
(des: jüngeren Offizierkorps) der Roten Arbeiter- und Bauern-Armee;
5) Personen, welche durch aktive Teilnahme am Kampfe gegen die
Gegenrevolution ihre Arbeitsfähigkeit eingebüsst haben, wie auch Familien,
deren Ernährer im Kampfe gegen die Gegenrevolution umgekommen sind;
6) arbeitsunfähige Personen, welche sich besondere Verdienste um dieWerktätigen
erworben haben, sowie die Familien derselben; 7) Personen, welche bei
der Ausübung staatlichen Pflichten Schaden genommen haben; 8) Werktätige,
die infolge von Arbeitsunfähigkeit oder aus anderen Gründen in No
geraten sind (Naturkatastrophen, Unglücksfälle usw.); 9) Familientmitglie
der. welche ein Recht auf Unterstützung haben, sind: