Antritt ihres Amtes einen besonderen Eid zu leisten;
außerdem haben die Mitglieder nach 8 28 eine der rich-
terlichen ähnliche unabhängige Stellung. Vor allem
aber ist der Reichsschuldenverwaltung damit, daß ihr
nach $ 23 die ordnungsmäßige Ausstellung und Aus-
reichung der Schuldurkunden des Reichs zu eigener
Verantwortung übertragen ist, die Kontrolle darüber
anvertraut, daß sich die Anleihen im Rahmen der ge-
setzlichen Ermächtigungen halten. In dieser Präven-
tivkontrolle mit Vetorecht gegenüber der Reichsregie-
rung und der ihrer unbedingten Selbständigkeit und
Verantwortung unterstellten Sorge für die richtige
Verzinsung und die gesetz- und vertragsmäßige Tilgung
der Anleihen liegt die in den erwähnten Reden der
Minister von Richter und Luther mit Recht hervorge-
hobene ganz eigenartige hohe staatsrechtliche Bedeu-
tung der Reichsschuldenverwaltung.
Nach 8 25 der Reichsschuldenordnung bildet die
Reichsschuldenverwaltung „ein Kollegium, bestehend
aus einem Präsidenten, seinem. Stellvertreter und min-
destens drei sonstigen hauptamtlichen besoldeten Mit-
gliedern“. Die büromäßige Erledigung der Geschäfte
der Reichsschuldenverwaltung geschieht durch das
Hauptbüro, die Hauptbuchhalterei, die Kontrolle der
Reichspapiere, die Reichsschuldenkasse und das Reichs-
schuldbuchbüro.
Über alle der Behörde unter eigener Verantwort-
lichkeit übertragenen Geschäfte übt der Reichs-
schuldenausschuß, der aus 6 Mitgliedern des
Reichsrats, 6 Mitgliedern des Reichstags und dem Prä-
sidenten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs als
Vorsitzenden besteht, die Aufsicht aus.
JII. Anleiheablösung., Die Schuldverschreibungen
des Reichs und der Länder sind in. den Jahren
XXI