Kapitel IX.
Die schweizerische Wirtschaftsbilanz.
Handels-, Zahlungs- und Wirtschaftsbilanz. — Von der
Handelsbilanz war schon in Kapitel V, S. 86f., die Rede. Aus
dem dort Gesagten ergibt sich deutlich der Unterschied
zwischen der Bilanz des Warenverkehrs oder der Han-
delsbilanz im engern und eigentlichen Sinne und der
Zahlungsbilanz, für welche das Wort Handelsbilanz
gleichfalls vielfach gebraucht wird.
Von beiden ‘grundverschieden ist die Wirtschafts-
bilanz eines Landes, Während nämlich die Waren- und
die Zahlungsbilanz nur das wirtschaftliche Verhältnis eines
Landes zum Auslande betrifft, hat die Wirtschaftsbilanz die
gesamte wirtschaftliche Gebarung des Landes nach innen
und nach außen, Produktion und Konsum, Einnehmen und
Ausgeben des ganzen Volkes zum Gegenstand. Erst das Er-
gebnis der Wirtschaftsbilanz könnte volle Sicherheit über den
Gesundheitszustand, die Leistungsfähigkeit und Widerstands-
kraft einer Volkswirtschaft liefern.
A. Die Handelsbilanz.
Von all den zahllosen Elementen, aus welchen sich die
Zahlungs- und die Wirtschaftsbilanz zusammensetzen, wird
in der Regel nur ein einziger Hauptposten, der Waren-
verkehr mit dem Auslande, Jahr für Jahr amtlich er-
mittelt. Die Warenbilanz der Schweiz seit 1895 ist auf S. 851.
mitgeteilt. Sie ergab bis zum Kriege jeweilen ein erhebliches