Full text: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

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Erläuterungen, 
[In der Gesamtsumme von 46 464 900 RM ist ein Betrag von 11089400 RM enthalten, der 
im Wege der Anleihe aufgebracht werden soll und zur Deckung einmaliger Ausgaben bestimmt ist. 
Demgemäß wurde der Betrag unter F. „Sonstige Einnahmen“ in der Gesamtsumme eingestellt und 
auf der Ausgabenseite auf die Abschnitte A. „Verkehrswesen“, E. „Wohlfahrtspflege“ und F. 
„Sonstige Ausgaben‘ seiner vorgesehenen Verwendung im einzelnen entsprechend verteilt. 
Der Voranschlag der Ausgaben für das Rechnungsjahr 1927 mit 46 464 900 RM weist gegen- 
über dem für das Rechnungsjahr 1926 mit 40589100 RM ein Mehr von 5875800 RM auf. 
Dieses Mehr ist verursacht durch Erhöhung der einmaligen Ausgaben (1926 = 7455 900 RM, 
1927 = 11.089 400 RM, also + 3 643 500 RM), durch Erhöhung der Ausgaben für die Elektrizitäts- 
versorgung der Provinz (1926 = 404 900 RM, 1927 = 1 622 300 RM, also + 1217 400 RM) sowie 
Jurch erhöhte Ausgaben im wesentlichen auf dem Gebiete des Verkehrswesens und der ordent- 
lichen und außerordentlichen Fürsorge für Hilfsbedürftige (+ 1014 900 RM). 
Der Voranschlag der Einnahmen rechnet bei fast allen Abschnitten des Haushaltes ebenfalls 
mit einer Erhöhung. “Die vermehrten einmaligen Ausgaben sollen ihren Ausgleich durch Aufnahme 
von Anleihen in entsprechender Höhe finden, die Mehrausgaben der Elektrizitätsversorgung gleichen 
sich durch Mehreinnahme aus diesem Abschnitt aus. Die Anteile an der Reichseinkommen- und 
Körperschaftsteuer, an der Kraftfahrzeugsteuer sowie der Dotationsrente zeigen entsprechend den 
Ansätzen des Reichs- und Staatshaushaltes für 1927 eine Erhöhung um 1 180 500 RM (1926 = 
861000 RM, 1927 = 9790 500 RM), so daß unter Berücksichtigung der sonstigen Mehreinnahmen 
sg sich nicht als erforderlich erwies, Provinzialsteuern in gleicher Höhe wie im Rechnungsjahr 1926 
zu erheben. Während diese im Jahre 1926 in Höhe von 4 600 000 RM von den Stadt- und Land- 
kreisen aufzubringen waren, konnte dieser Betrag für das Jahr 1927 um 724 500 RM auf 3875500 RM 
ermäßigt werden. Der seitens der Landkreise von dieser Summe aufzubringende Betrag beläuft 
sich nach den Haushaltsplänen der Landkreise auf 2825 000 RM (vgl. nachstehende Übersicht, Aus- 
gabenseite Abschnitt A.), das Soll der fünf ostpreußischen kreisfreien Städte sonach auf 1 050 500 RM. 
Die auf der Ausgabenseite unter Abschnitt A. „Verkehrswesen“ Titel 1—3 ausgeworfenen 
Beträge werden bis auf einen kleinen Prozentsatz, den Kreisen überwiesen und finden sich daher 
in nachstehender Übersicht sowohl auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite in anteilmäßiger 
Höhe wieder. 
Die unter D. „Bildungswesen“ genannten Zuschüsse und Beihilfen für landwirtschaft- 
liche Lehranstalten fließen in der Hauptsache der Landwirtschaftskammer zu und werden dort 
bestimmungsgemäß verwendet, 
Unter die Ausgaben des Abschnittes E. „Wohlfahrtspflege“ sind die Aufwendungen für die 
gesamte gesetzliche und freiwillige soziale Fürsorge jedweder Art aufgenommen worden. Die Aus- 
gaben der in Regie der Provinzialverwaltung stehenden Anstalten finden sich unter Titel 2 ge- 
sondert zusammengestellt (vgl. auch Abschnitt D. Titel 2 der Einnahmeseite), während die Zu- 
schüsse und Beihilfen an Privatanstalten in dem unter Titel 1 genannten Betrag enthalten sind. 
Der aus aufzunehmenden Anleihen zu deckende Ausgabebetrag unter Titel 4 „Neubauten‘‘ ist für 
Erweiterungsbauten in den Provinzialanstalten bestimmt. 
Erläuterungen zu der Tabelle S. 42. 
Der Anteil der einzelnen Kreise. an der Gesamtsumme von 52 385 400,-— RM ist ein sehr 
anterschiedlicher. Er schwankt zwischen rund 820 000,— RM und rund 2200000,— RM. Der 
Unterschied resultiert nicht nur aus der verschiedenen Größe und der Einwohnerzahl der einzelnen 
Kreise, sondern auch aus der finanziellen Lage. Soweit ein Vergleich mit den veranschlagten Ein- 
nahmen und Ausgaben des Rechnungsjahres 1926 möglich war — nicht alle Haushaltspläne geben 
Vergleichszahlen —, ist in den Gesamtsummen für das Rechnungsjahr 1927 eine Steigerung in fast 
allen Abschnitten zu verzeichnen, doch fehlt es auch nicht an Beispielen, wo die Ausgaben sich 
verminderten und sich demzufolge auch ein verminderter Deckungsbedarf ergab. 
Einnahmeseite: 
Unter dem Abschnitt A. „Zuschüsse“ ist für 1927 als neue Position der Anteil an der 
Kraftfahrzeugsteuer erschienen. Bis zum 1. April 1926 floß nämlich der Provinzialverwaltung die 
Kraftfahrzeugsteuer allein zu, während seit dieser Zeit die Kreise an der Kraftfahrzeugsteuer mit 
einem Viertel ihres Aufkommens beteiligt werden. Die Überweisungen werden bestimmungsgemäß 
zur Verbesserung und Unterhaltung der sogenannten Verkehrsstraßen verwendet. 
Der verhältnismäßig niedrig erscheinende Anteil der Kreise an der Reichseinkommen- und 
Umsatzsteuer (A- 1,2) gibt lediglich den Betrag an, der auf die Kreisverwaltungen selbst entfällt. 
Wie groß der Anteil an beiden Steuerarten für einen Landkreis einschließlich Gemeinden ist, 
'Aßt sich aus folgendem Beispiel ermessen. Dem Landkreis Insterburg wurden im Jahre 1926 als 
Anteil an der Reichseinkommensteuer 160000 RM, als Anteil an der Reichsumsatzsteuer 120000 RM 
überwiesen, davon verblieben der Kreisverwaltung zu allgemeiner Verwendung 23 000,— RM Reichs- 
sinkommensteueranteil und 24 000,— RM Reichsumsatzsteueranteil. Der Rest floß den Gemeinden 
zu. Bei dem unter C. 1 aufgeführten Einnahmeposten „Dotation der Preußischen Staatskasse“, 
Jie im übrigen auf Grund $ 8 des Pr. Ausf.-Ges. zum Finanzausgleichsgesetz vom 30. 10. 1923 
erfolgt, liegen die Verhältnisse ähnlich, Die ausgewiesene Summe von 766 600,— RM stellt ledig- 
lich die Dotation der Kreisverwaltungen dar und enthält nicht auch die Dotation der Amtsver- 
bände, die sich etwa in Höhe von insgesamt 190—200 000 RM bewegen dürfte. Der Hauptanteil 
an der Dotation verbleibt also hier bei den Kreisverwaltungen, 
Die Aufzählung der Steuern und Abgaben unter Abschnitt D umfaßt alle in den Haus- 
haltsplänen genannten Stenern und Abgaben mit Ausnahme der Schankerlaubnissteuer, der Jagd- 
steuer, der Jagdscheingebühren und ähnlicher Gebühren, da letztgenannte nur auf einem sehr be- 
zschränkten Kreis von Pflichtigen lasten. Sie sind unter F „Regieeinnahmen‘“ enthalten. Die 
Enauete-Ausschuß, II. Band 8.
	        
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