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Vierundzwanzigstes Kapitel.
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baren Wirkungen der Reformation waren nicht ihre nachhaltigsten.
Das Kircheneigentum bildete das religiöse Bollwerk der altertüm-
lichen Grundeigentumsverhältnisse. Mit seinem Fall waren sie nicht
länger haltbar.1%
Noch in den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts war die
Yeomanry, eine unabhängige Bauernschaft, zahlreicher als die Klasse
der Pächter. Sie hatte die Hauptstärke Cromwells gebildet und
stand, selbst nach Macaulays Geständnis, in vorteilhaftem Gegen-
satz zu den versoffenen Mistjunkern und ihren Bedienten, den Land-
pfaffen, welche die herrschaftliche „Lieblingsmagd“ unter die Haube
bringen mußten. Noch waren selbst die ländlichen Lohnarbeiter
Mitbesitzer am Gemeindeeigentum. 1750 ungefähr war die Yeomanry
verschwunden*** und in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts
Obhut kaput gehen, so wird die Sünde an seiner Tür liegen, da die Pfarrei
ihre Pflichten gegen selbige Arme erfüllt hätte. Wir fürchten jedoch, daß
der gegenwärtige Akt keine Klugheitsmaßregel (prudential measure) dieser
Art erlaubt; aber Sie müssen wissen, daß der Rest der Freeholders [unab-
hängigen Grundbesitzer] dieser Grafschaft und der anliegenden sich uns an-
schließen wird, um ihre Unterhausmitglieder zur Vorlage eines Gesetzes
anzutreiben, welches Einsperrung und Zwangsarbeit der Armen gestattet, so
daß jede Person, welche sich der Einsperrung widerseizt, zu keiner Unter-
stützung berechtigt sein soll. Dies, so hoffen wir, wird Persenen im Elend
abhalten, Unterstützung zu beanspruchen („will prevent persons in distress
from wanting relief“).“ (R. Blakey: „The History of Political Literature from
ihe earliest times. London 1855“, vol. II, p. 84, 85.) — In Schottland fand die
Abschaffung der Leibeigenschaft Jahrhunderte später statt als in England,
Noch 1698 erklärte Fletcher von Salhoun im schottischen Parlament: „Die
Zahl der Bettler ist in Schottland auf nicht weniger als 200000 geschätzt.
Das einzige Hilfsmittel, welches ich, ein Republikaner von Prinzip, vorschlagen
kann, ist, den alten Zustand der Leibeigenschaft wieder herzustellen und
aus allen denen Sklaven zu machen, die unfähig sind, für ihre eigene Er-
haltung zu sorgen.“ So Eden: „The State of the Poor“, vol. I, ch. 1, p. 60, 61:
„Die Abnahme der Leibeigenschaft scheint notwendigerweise den Pauperis-
mus mit sich gebracht zu haben. Manufakturen und Handel sind die
beiden Erzeuger der Armen unserer Nation.“ Eden, wie jener schottische
Republikaner von Prinzip, irrt nur darin, daß nicht die Aufhebung der Leib-
eigenschaft, sondern die Aufhebung des Eigentums des Ackerbauers an
Grund und Boden ihn zum Proletarier respektive Pauper machte. — Eng-
lands Armengesetzen entspricht in Frankreich, wo sich die Expropriation
in anderer Weise vollzog, die Ordonnanz von Moulins, 1571, und das Edikt
von 1656.
198 Herr Rogers, obgleich damals Professor der politischen Oekonomie
an der Universität zu Oxford, dem Stammsitz protestantischer Orthodoxie,
betont in seiner Vorrede zur „History of Agriculture“ die Pauperisierung der
Volksmasse durch die Reformation.
199 „A Letter to Sir T. C, Banbury, Brt.: On the High Price of Provi-
sions. By a Suffolk Gentleman. Ipswich 1795“, p. 4. Selbst der fanatische
Verteidiger des großen Pachtwesens, der Verfasser der „AInquiry into the
Connection of large farms ete. London 1778“, p. 183, sagt: „Ich beklage den
Verlust unserer Yeomanry ganz außerordentlich, dieser Schar von Männern.