Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 427
feindlich entgegentrat. Noch wenige Jahre zuvor hatte Nikolaus
hon Kues in seinem großen staatskirchenrechtlichen Werke De
cncordantia catholica dem Kaiser die wesentlichste Rolle in
dem Staats- und Kirchensystem der westeuropäischen Welt an⸗
zgewiesen: jetzt waren diese Theorien längst und so gut wie
für immer durch den Gang der Ereignisse überholt.
Dem deutschen König und den deutschen Fürsten konnte es
nur noch darauf ankommen, für die Nationen und die Staats-
gewalten aus dem Verlauf der konziliaren Bewegung zu retten,
was zu retten war.
VI.
Um das Jahr 14838 lagen die Aussichten in dieser Hinsicht
für eine selbstbewußte und kräftige Regierung ungemein günstig.
Das Baseler Konzil war in der theoretischen Bearbeitung der
Reformbedürfnisse immer weiter gegangen; es hatte dem Staats—
mann die zu erstrebenden Ziele gezeigt. Der Papst und sein
talienisches Konzil andererseits waren anerkennungsbedürftig
und geneigt, mit den fürstlichen Gewalten jenseits der Alpen
zu verhandeln. So lag es für jede gesunde Politik auf der
Hand, daß die theoretischen Forderungen der Baseler durch
Verhandlungen mit dem Papste in allerseits anerkannte That⸗
sachen umzuwandeln seien.
Frankreich hat dementsprechend gehandelt. Die wichtigsten
Baseler Reformdekrete wurden hier am 7. Juni 1488 als prag⸗
matische Sanktion der nationalen Kirche verkündet, gleichwohl
ward mit Eugen IV. im Jahre 1440 Friede geschlossen. Die
Aurie ergab sich gegenüber der Sanktion dem tolerari posse;
so entstand die gallikanische Kirche.
In Deutschland freilich war dieser Weg von seiten der
Zentralgewalt kaum noch gangbar. Wie wenig wollte Kaiser
Sigmund in seinen letzten Jahren gegenüber Karl VII. von
Frankreich bedeuten! Zudem starb er in der kritischen Zeit,
am 9. Dezember 14837. Sein Nachfolger aber, Albrecht II.,
war ausschließlich im Osten beschäftigt und starb vollends
vorzeitig, am 27. Oktober 1489. Und Friedrich III., am
27. Februar 1440 zum König gewählt, war alles andere