Full text : Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

Gegenteil, Schon im Jahre 1927 erklärte Ministerialdirektor
 Dr. Grieser auf der Tagung der Gesellschaft für
Soziale. Reform in Hamburg, das Wahlgeseiz vom 8. April
1927 habe die Einschaltung der organisierten Arbeiterschaft
in die Soziulversicherung gebracht. Nunmehr hätten ausschließlich
 die Gewerkschaften das Recht, bei den Wahlen
Vorschläge zu machen. Auf dem Kongreß der Freien Ge-Her
 KSCHOLICH Anfang September 1928 ging derselbe Beamte
noch weiter. Dr. Grieser führte nach der offiziellen
Niederschrift folgendes aus:
„Ich glaube, die Sozialversicherung der Nachkriegszeit
ist aus ihrer ersten Bauperiode herausgetreten, es beginnt
die zweite Bauperiode, das ist die Vereinfachung, das ist
der Ausbau der Selbstverwaltung. Ob man ganz neue Wege
zehen soll, will ich ‚augenblicklich nicht untersuchen. Ich
möchte nur darauf ‚hinweisen, daß sehr wertvolle Ansätze
vorhanden sind, und daß man diese Ansätze zur vollen Geltung
 bringen kann, Dem Reichsarbeitsministerium lag daran,
die Sozialversicherung in Verbindung zu bringen mit den
Berufsverbänden, also auch mit den Gewerkschaften. Das
war ein neuer Gedanke. Herr Müller hat hervorgehoben,
daß es ein ausschließliches Recht der Berufsverbände, der
Gewerkschaften ist, Vorschläge für die Besetzung | der
Chrenämter bei den Versicherungsträgern und Versicherungsbehörden
 zu machen. Ich darf sagen, heute
kann keiner in ein Ehrenamt gelangen, der
Nicht von den Berufsverbänden, und damit
auch von den Gewerkschaften, vorgeschlagen
 ist. Meine Damen und Herren, der Ansatz läßt sich
erweitern. Allerdings wirken sich die Vorschläge der Berufsverbände
 zunächst nur in den einzelnen VersicherungSträgern,
 bei den einzelnen Versicherungsbehörden aus. Man
kann sich aber den Ausbau in der Weise denken, daß
Spitzenverbände, Spitzen geschaffen werden, in denen dem
wirtschaftlichen Verbänden der maßgebende Einfluß gesichert
 ist. Man kann vorhandene Verbände zusammenjassen,
 ihnen bestimmte Aufgaben geben: Richtlinien für
Versicherungspolitik, Richtlinien für Vermögensverwaltung,
Richtlinien für Geschäftsführung, Richtlinien für Neuaufbau.“
Das bedeutet nichts anderes als die restlose Auslieferung
der Sozialversicherung im wesentlichen an die Freien Gewerkschaften,
 und zwar zu einer Zeit, wo die Radikalisierung
 dieser Gruppe durch die Kommunisten ungeheure Fortschritte
 macht. Darüber schrieb vor einiger Zeit „Der
Deutsche“, das Orzan des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(Nr. 202 vom 29. August 1929):
„Aus einer reinen Agitationspolitik gehen die Kommunisten
 heute zur Aktionspolitik über. Es. erhebt sich die Frage,
Ob die reformistischen Mitglieder der . Freien Gewerkschaften
 imstande sind, diesem Ansturm auf die Dauer
Widerstand. zu leisten? Nach den aufgeführten Fällen muß
man das sehr bezweifeln. Eher als nicht ist zu befürchten,
daß die Freien Gewerkschafien aus ihrer innergewerkschaftlichen
 Zwangslage heraus zu einem neuen Radikalismus getrieben
 werden, der die freie Gewerkschaftsbewezung auf
den Stand von vor dem Kriege zurückwirft.“
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