Contents: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Damit ist den Angestellten der Konsumvereine eine gewisse Sicher 
heit der Existenz gegeben. Der Angestellte der Konsumvereine nimmt 
Beamtencharakter an, ohne dabei in dessen Extreme zu fallen. 
2. Arbeitszeit. 
Die großen Vereine haben fast durchweg eine Arbeitszeit von 55 
bis 58 Stunden pro Woche. 27 ) In kleineren und mittleren Vereinen 
beträgt die Arbeitszeit 59—63 Stunden. 27 a) Der 8-Uhr-Ladenschluß be 
stand in vielen Vereinen, ehe seine Einführung durch die Gewerbeord 
nung nach § 139 f. auf Antrag von mindestens 2 /g der Geschäftsinhaber- 
erleichtert wurde. In einer Reihe von Vereinen werden sogar die Ver 
teilungsstellen vor 8 Uhr geschlossen. In vielen Tarifen ist eine 
Mittagspause von zwei Stunden und eine Frühstücks- sowie eine 
Vesperpause vorgesehen. Zur Einhaltung der Mittagspause ist es 
vielfach Sitte, die Abgabestellen während dieser Zeit zu schließen. Die 
Sonntagsruhe ist in manchen Vereinen noch nicht durchgeführt, doch 
ist die Arbeitszeit an Sonntagen in der Regel eine kürzere als gesetz 
lich vorgeschrieben. In fast allen Riesenvereinen, in denen sich ja die 
Mehrheit des Verteilungspersonals befindet, ist aber die vollständige 
Sonntagsruhe üblich. 
3. Gehalt. 
Die in den verschiedenen Konsumvereinen bezahlten Gehälter sind 
noch sehr unterschiedlich. Immerhin läßt sich durch Vergleich ein 
Fall herausfinden der als normal bezeichnet werden kann. Als solcher 
mag uns der Tarif des Allgemeinen Konsumvereins in Düsseldorf 
dienen: 28 ) 
27 ) Ein freier Kalbtag, den manche Vereine gewähren, ist in diesen Zahlen 
nicht eingerechnet. 
27 a) Fast in allen Erwerbsbetrieben sind längere Arbeitszeiten. Deutlich 
zeigt uns das für München Käthe M e n d e in ihren Untersuchungen über 
„Münchner jugendliche Ladnerinnen" (Münchner volkswirtsch. Studien, Stutt 
gart 1813, S. 131 ff.). <Jn Kolonialwarenbetrieben stellte Mende folgende Zahlen 
in bezug auf die Arbeitszeit fest: 
10 Stunden und über 10—12 Stunden über 12 Stunden 
darunter 
4,5% 48,50/0 470/0 der jugendlichen 
Ladnerinnen. 
Es kommt noch häufig genug vor, daß die gesetzliche Ruhezeit nicht eingehalten 
wird. Das stellt auch Karl Kern in seiner Enquete über „Mannheimer Ver 
käuferinnen" (1910) fest. 
28 ) Nach § 3 seines Tarifvertrages.
	        
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