Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

politischen Verhältnisse leicht begreifen, Aber es ist den 
Bemühungen teils apologetisch eingestellter, teils philo- 
sophisch mangelhaft vorgebildeter Vertreter der‘ ange- 
deuteten Ansicht noch nicht gelungen, darzutun, wie denn 
das „Volk“ ursprünglich die Gewalt hätte übertragen 
können. Sobald man zwischen „Volk“ und: „Volk“ unter- 
$cheidet, wird der Sachverhalt klar. Das Volk im Sinne 
einer noch nicht staatlich geeinten und staatlich orgäni- 
sierten Menge hat selbstverständlich keine autoritative Ge- 
walt und kann demgemäß auch keine solche verleihen, das 
Volk im angedeuteten Sinne kann die Staatsform nötigen- 
falls bestimmen und hat den etwaigen Herrscher zu wählen, 
weiter reicht seine Kompetenz «nicht. Nimmt man aber 
„Volk“ im Sinne des staatlich organisierten Volksganzen, 
dann haben wir ia bereits den Staat, der ohne Vorhanden- 
sein eines herrschenden Elementes ‚gar nicht zu denken ist, 
weil er hierin sein formgebendes Prinzip besitzt. Sagt man 
nun, das Volksganze im eben dargelegten Sinne besitze die 
Staatsgewalt, so ist das eine Selbstverständlichkeit. In 
Wahrheit hat man sich den Vorgang und den Sachverhalt 
So vorzustellen: das Volk, die noch nicht staatlich organi- 
sierte Menge, hat gegebenenfalls die Verfassung zu be- 
stimmen und den Herrscher zu bezeichnen, und sobald dann 
das herrschende Element in Aktion tritt, steht ihm auch 
die zur Regierung nötige Gewalt ohne weiteres, also nach 
Naturrecht, zur Seite. Das Volk überträgt die Gewalt und 
die Rechte der Herrschaft nicht, so hat Leo XII. ausdrück- 
lich entschieden. Und so wenig der große soziale Papst 
etwas von einer ursprünglichen Uebertragung der Gewalt 
durch das Volk weiß, ebensowenig weiß davon ein 
Augustinus oder ein Thomas von Aquinp. 
Analog sind vom christlichen Standpunkt aus auch die 
Wirtschaftsformen zu beurteilen. Das Christentum 
steht den Wirtschaftsformen neutral gegenüber, in seinem 
Namen ist nur zu verlangen, daß sie sich mit dem Gemein- 
wohl und mit dem Sittengesetz in Einklang bringen lassen, 
Und wie das Christentum gegen eine Verfassungsänderung 
im staatlichen Leben, wenn sie als notwendig sich erweist 
und auf gesetzlichem Wege und ohne Rechtsverletzung, 
ohne Verletzung natürlicher, garantierter oder wohl- 
erworbener Rechte, sich vollzieht, nicht angerufen werden 
kann, ähnlich verhält es sich auf wirtschaftlichem Gebiet. 
Sobald’ jedoch eine Wirtschaftsform in Gegensatz 
zum Gemeinwohl und zum Sittengesetz tritt oder bei 
Aenderung des Bestehenden firemde Rechte ver- 
letzt werden, ist im Namen des Christentums Wider- 
spruch zu erheben, 
Es kann daher nicht zweifelhaft sein, daß die 
sozialistische Idee zur Wirtschaitsdemokratie, die 
nur eine Vorstufe zur sozialistischen Wirtschafts- 
form darstellt, vom christlichen Standpunkt aus 
abgelehnt werden muß. 4 
‚Bedeuten doch die darauf gerichteten sozialistischen 
Bestrebungen offensichtlich eine Gefährdung des Ge- 
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