Full text : Finanzwissenschaft

IV.  Abschnitt.  Die  verschiedenen  Arten  der  Staatsschulden.  619
Privatrecht.  Der  Staat  kann  in  solchem  Falle  das  ausländische
Gericht  ebensowenig  in  Anspruch  nehmen,  als  wenn  er  die  Ausländer ­
  direkt  besteuern  wollte.  Wo  aber  der  Staat  in  der  Lage
ist,  den  ausländischen  Gläubiger  in  Anspruch  zu  nehmen,  dort  kann
er  es  ohne  Bedenken  tun. 1 )
Bei  der  Aufnahme  der  Staatsaniehen  spielt  die  Lage  und
Organisation  des  Geldmarktes  eine  große  Rolle.  Die  Aufnahmefähigkeit ­
  des  internationalen  Geldmarktes  zeigt  einen  engen  Zusammenhang ­
  mit  der  Erscheinung,  daß  es  Wertpapiere  gibt,  welche
überall  in  jedem  Lande  als  Anlagewerte  eine  große  Rolle  spielen,
so  daß  jede  Preisvariation  auf  Angebot  und  Nachfrage  zurückwirkt. ­
  Wenn  nun  ein  Staat  zur  Aufnahme  eines  Anlehens  gezwungen ­
  ist,  so  wird  das  in  der  Regel  den  Preis  der  Papiere
drücken;  Folge  hiervon  wird  sein,  daß  jene  internationalen  Wertpapiere ­
  stärker  gesucht  werden,  das  Ausland  wird  Kapitalien
schicken,  welche  die  Emission  des  Anlehens  erleichtern  werden.
Wohl  ist  diese  Operation  im  wesentlichen  ein  Austausch  verschiedener ­
  Wertpapiere.  Ein  ähnlicher  Prozeß  war  in  Frankreich  nach
1870  zu  beobachten,  bei  Emission  des  zur  Deckung  der  Kriegskosten ­
  und  der  Kriegsentschädigung  aufgenommenen  Anlehens.
Die  Aufnahme  ausländischer  Anlehen  wird  erleichtert,  wenn  der
Staat  auch  im  Auslande  Zahlungsstellen  zur  Einlösung  der  Coupons
bezeichnet.
Interessant  ist  es,  die  Teilnahme  der  ausländischen  Geldmärkte
des  näheren  zu  verfolgen.  Bei  dem  letzten  Umtausch  der  Couponbogen ­
  der  österreichischen  4,2  prozentigen  Papierrente  kamen  auf
das  Ausland  von  974,5  Millionen  Gulden  nur  170,9  Millionen  Gulden,
von  892,6  Millionen  Silberrente  aber  459,2  Millionen  Gulden.
Hieraus  ist  ersichtlich,  daß  von  der  Silberrente  mehr  als  die  Hälfte
im  Auslande  placiert  war,  während  die  Papierrente  im  Auslande
nicht  behebt  war.  Die  größten  Beträge  der  Silberrente  entfallen  auf
folgende  Geldmärkte 2 ):

Amsterdam

169,9  Millionen  Gulden

Berlin

53,1  „  >,

Frankfurt

48,0  „  „

Paris

47,2  „  „

München

22,6  „  „

Leipzig

21,8  „

1)  Siehe  Wieser,  Die  Besteuerung  ausländischer  Gläubiger  in  Österreich
(Zeitschrift  für  Volkswirtschaft  usw.  II.  Bd.,  8.  563).
2 )  Mitteilungen  des  k.  k.  Finanzministeriums,  V.  Jahrg.,  8.  llzz.
            
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