landwirtschaftliche Einkaufsvereinigung, G. m. b. H., die sich zugammen-
setzt aus der Abteilung „Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft m. b. H,,
Dünger-Kainit-Abteilung“, deren Mitglieder hauptsächlich aus Groß.
grundbesitzern bestehen, und der Abteilung „Reichslandbund, Ein- und
Verkaufs-Aktiengesellschaft“, die in der Hauptsache die kleinen und
mittleren landwirtschaftlichen Betriebe beliefert, und die Kalibezugs-
gesellschaft der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften m.
b. H., die sich zusammensetzt. aus dem Reichsverbande der deutschen
landwirtschaftlichen Genossenschaften, der deutschen Raiffeisen-
organisation und dem Zentralverband der Bauernvereinsorga-
nisationen, sowie einigen kleineren Verbänden. Der Düngerhandel,
G. m. b. H., und das Deutsche Kali-Kontor, G. m. b. H., sind reine
Händlerorganisationen. Der Absatz innerhalb dieser Organisationen
verteilt sich wie folgt:
1. Landwirtschaftliche Düngerbezugsgesellschaft
a) Kalibezugsgesellschaft ‚
b) Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft
c) Reichslandbund
2. Düngerhandel
3. Deutsches Kali-Kontor ;
4. Rest
>.
39
1926: | 1927 |! 1028
% %
x
39 87
3 3
2 8
28 94
14 | 13
19 920
Der Rest entfällt auf größere und kleinere Händler Sowie Genossen-
schaften, die sich keiner Vermittlungsstelle bedienen und ihren Bedarf
direkt vom Kalisyndikat beziehen.
Unsere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen haben gegenüber der
Vorkriegszeit vielfache, zum Teil grundsätzliche Veränderungen erfahren.
Bis zum Jahre 1924 hat das Kalisyndikat nur gegen Barzahlung ver-
kauft. Es wurde dabei ein Zahlungsziel von durchschnittlich 21 Tagen
gewährt derart, daß die Lieferungen, die bis zum 15, eines jeden Monats
erfolgten, spätestens am 1. des nächsten Monats, und die Lieferungen,
die in der zweiten Hälfte eines jeden Monats erfolgten, spätestens am
15. des nächsten Monats zu bezahlen waren. Die Zahlungen sind im
allgemeinen pünktlich erfolgt. Nennenswerte Ausfälle sind dem Kali-
Syndikat nicht entstanden. Anfang des Jahres 1924 haben wir uns
entschließen müssen, mit Rücksicht auf die allgemeine große Geld-
knappheit nach der Stabilisierung der Währung und mit Rücksicht auf
die besonders ungünstige Lage der deutschen Landwirtschaft auch
gegen Wechsel zu verkaufen, wobei im übrigen das obenerwähnte Zah-
Jungsziel ungeändert blieb. Diese Wechsel sollten im allgemeinen die
Unterschrift des letzten Abnehmers, des Landwirte, als Akzeptanten
tragen und ausgestellt werden von seinem Düngerhändler oder seiner
Genossenschaft, durch deren Vermittlung er das Kali bezog. Sie sollten
dann dem liefernden Kaliwerk zum Diskont eingereicht werden, welches
sie. mit einem Giro versehen, dem Kalisyndikat weitergab. welches
Yr