lungen wegen eines Abschlusses von etwa 15 000 t K.0. Amerika liefert
hauptsächlich Chlorkalium.
Rußland.
Sachverständiger Karau: Es ist schwer, heute schon mit Sicher-
heit über die Vorkommnisse in Rußland zu urteilen. Wenn man sich
aber den geologischen Bau von Rußland ansieht, so kommt man ganz
von selbst zu dem Ergebnis, daß sehr wohl mit der Möglichkeit des Vor-
kommens von Kali in Rußland zu rechnen ist. In Solikamsk, wo die
Lager gefunden sind und die Bohrungen recht gute Kerne ergeben haben
sollen, ist eine nicht unbedeutende Saline vorhanden gewesen, von der
jährlich 150000 t Siedesalz produziert wurden. Das läßt den Schluß
zu, daß im Untergrund erhebliche Salzmengen vorhanden sind. Bisher
durchgeführte Bohrungen sollen gute Ergebnisse gebracht haben, und
auch die Lagerungsverhältnisse sollen nicht ungünstig sein. Die Russen
scheinen nun mit aller Macht an den Ausbau zu gehen. Soweit ich
unterrichtet bin, hat sich eine deutsche Firma erboten, einen oder zwei
Schächte herunterzubringen. Nach unseren Mutmaßungen wird man
die Schächte ohne Wasserschwierigkeiten nicht herunterbekommen. In-
wieweit die Verkehrseinrichtungen (Eisenbahn- und Wasserwege) und
die Absatzmöglichkeit geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit zu beein-
trächtigen, ist eine andere Frage, die heute noch nicht erörtert
werden kann.
Sachverständiger Zirkler: Ich halte das russische Vorkommen,
über das wir aus der Literatur sehr zuverlässige Nachrichten haben,
für ein gutes Vorkommen. Vor allen Dingen liegt es verhältnismäßig
flach, bei 100, 200 m Tiefe; es ist eine gewisse Kalizone wie in Spanien
mit einer Dicke von etwa 100 m; Lager von verschiedener Mächtigkeit
liegen im Steinsalz. Die Mächtigkeit schwankt zwischen 5 bis 30 m,
und der Prozentgehalt ist gut. Das Vorkommen liegt an der Bahn,
allerdings ungefähr 1000 km vom Meere entfernt, so daß diese Kon-
kurrenz zunächst vielleicht nicht allzu fühlbar sein wird, zumal Ruß-
land. selbst auch sehr viel Kali braucht — wir haben dorthin früher
jährlich 300 000 dz Kali geliefert —, und sich zunächst selbst be-
liefern wird.
c) Verhältnis von Inlands- und Auslandspreisen.
Waldeck: Nach einer Vorschrift des Kaligesetzes müssen die
Inlandspreise niedriger sein als die Auslandspreise. Nur mit Genehmi-
gung des Reichswirtschaftsministers dürfen die Auslandspreise unter
den Inlandspreisen liegen. Diese Genehmigung war dem Kalisyndikat
in der Inflationszeit erteilt worden. Sie ist aber sofort wieder zurück-
gezogen worden, nachdem der Preiskampf in Amerika beendet war,
Ende 1926 nach dem Abschluß des Abkommens zwischen dem deutschen
und dem französischen Kalisyndikat.
Vorsitzender: Womit wird nun auf Grund dieser gesetz-
lichen Bestimmung der deutsche Konsumentenpreis verglichen?
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