Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die Menschen im Betrieb. 
(Nieten, Gesenkschmieden u. a.). In den chemischen und chemisch-technischen Betrieben 
sind sogar vielfach Fähigkeiten notwendig, für die sich Bezeichnungen noch nicht gefunden 
haben, obwohl sie in hohem Maße eigenartige Kenntnis und Fähigkeiten erfordern: so in der 
photochemisohen, der Linoleum-, Webindustrie (Appretieren), in der Zigarren- und Zigaretten 
herstellung, der Brauerei, der Zuckerindustrie u. v. a. 
Erst auf einer sehr hohen Stufe der Spezialisierung wird wieder eine Auswechslung der 
Arbeiter möglich, wenn nämlich die benötigten Einzelarheiten so vereinfacht sind, daß einige 
Stunden genügen, um jeden Menschen in seine Tätigkeit einzuführen (wie es Ford erstrebt). 
Dann entsteht die Gruppe der angelernten Arbeiter, die mehr und mehr zunahm, weil die 
meisten Betriebe eine Anlernung im Hinblick auf ihre besonderen Erfordernisse für besser und 
ausreichend hielten gegenüber der mehr oder minder allgemeinen Ausbildung des „gelernten“ 
Handwerkers, die nicht nur langwierig und teuer, sondern auch durch höhere Löhne im Betrieb 
kostspieliger ist. Dieser Neigung zum angelernten Arbeiter wirkt das Dinta (Deutsches Insti 
tut für technische Arbeitsschulung, das in dem Amt für Arbeitsführung und Berufserziehung 
der Deutschen Arbeitsfront aufgegangen ist) stark entgegen, da es der Meinung ist, daß auf 
diese Weise eine unerfreuliche Verflachung der Leistung eintreten und die Güte des Erzeug 
nisses leiden müsse. (Eine lehrreiche Darstellung bietet R. Woldt: Arbeitswandlungen in 
der Industriewirtsohaft, 1933.) 
3. Die leitenden Angestellten. Mit der zunehmenden Vergrößerung und Zu 
sammenballung der Wirtschaftsbetriebe ist eine Aufteilung der Aufgabenkreise und 
eine derartige Ausweitung der unternehmerischen Obbegenheiten eingetreten, daß 
zwischen der eigentlichen Führung und den ausführenden Mitarbeitern sich eine 
Zwischenschicht von Angestellten, welchen Leitungsbefugnisse übertragen wur 
den, bilden konnte: die leitenden Angestellten. Über ihre sachliche Notwendigkeit 
wird später — unter C — noch einiges zu sagen sein; hier ist ihre Stellung inner 
halb der in den Wirtschaftsbetrieben arbeitenden Menschen kurz zu umreißen. 
In mehrfacher Hinsicht ist der leitende Angestellte ausgesprochenes Zwischen 
glied. Von der Werkbank, dem Stehpult, der Schreibmaschine, der Hochschule 
herkommend, steigt er in der Stufenleiter des Betriebes auf bis zur „rechten 
Hand“ des Chefs selber oder bis zum Angestellten oder selbständigen Leiter be 
stimmter Abteilungen und Teilbetriebe, zum Prokuristen, Bevollmächtigten, Be 
triebsleiter, Chefkonstrukteur u. a., dem bestimmte, mehr oder minder genau um 
schriebene Aufgaben der Leitung durch die eigentliche Unternehmungsführung 
übertragen werden. Andererseits aber sind in deren Reihen auch frühere Unter 
nehmer enthalten, die unter dem Zwang der Verhältnisse — durch Fusionen, eigene 
Mißerfolge, freiwilligen Verkauf — die eigene Unternehmerstellung zugunsten 
einer gehobenen Anstellung in anderen Wirtschaftsbetrieben aufgaben. Wie immer 
in Mittellagen sind auch hier nach oben und unten die Grenzen sehr schwer abzu- 
steoken, eine Tatsache, die hei der Bildung und dem Aufbau eines eigenen „Ver 
bandes der leitenden Angestellten“ — Vela genannt, vgl. unten — in der Zeit 
nach dem Kriege oft deutlich zum Ausdruck kam. 
Die Zahl der leitenden Angestellten in Deutschland ist von diesem Verband auf etwa 
125 000 geschätzt worden; nach der Berufszählung von 1933 sind als „Angestellte in leitender 
Stellung“ dagegen nur 61 000 (darunter 4000 oder 6)4% weibliche) ermittelt worden, was 
sicher zum großen Teil auf die schwierige Abgrenzung zurückzuführen ist. Insgesamt werden 
etwa 2—2)4% aller kaufmännischen und technischen Angestellten in leitender Stellung sein, 
eine Feststellung, die auf die Aufstiegsmöglichkeiten ein bezeichnendes Licht wirft. Eine 
Erhebung des ehemaligen „Deutsohnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes“ benennt aller 
dings etwa 9% der Erfaßten als in leitender Stellung tätig, was jedoch mehr auf den Kreis 
der erfaßten Personen zurückzuführen sein wird und allgemein als wesentlich zu hoch gelten 
muß. 
Für eine Umreißung der Tätigkeit des leitenden Angestellten sind besonders 
zwei Umstände wichtig: er ist rechtlich Angestellter des Unternehmers oder der 
Unternehmung, dem zwar wirtschaftlich die Verfügungsberechtigung über gewisse 
Aufgabengebiete überlassen ist, der aber doch in den letzten Befugnissen einer 
übergeordneten Stelle verantwortlich ist; er ist abhängig aber verfügungsberech 
tigt mit selbständiger Entschließung in abgegrenzten Gebieten. Die Grenzen sind
	        
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