Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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wurde ihm für immer unumschränkte Gewalt gegeben. Er 
und er allein war der Gerichtshof mit summarischer Gewalt 
der „hohen, niedrigen und mittleren Rechtsprechung“, 
die er streng und launisch ausübte. Er fällte nicht nur den 
Spruch wegen der Übertretung eines Gesetzes, sondern er 
selbst stellte auch diese Gesetze auf, und sie stimmten 
natürlich stets mit seinen persönlichen Interessen überein. 
Es stand ganz in seinem Belieben, Beamte zu ernennen 
und Gesetze zu erlassen. Und schließlich durfte er in seinem 
Bereiche Polizei spielen und die Waffen seiner Kolonien 
gebrauchen. Diese unumschränkten Rechte sollten auf seine 
Erben und Rechtsnachfolger übergehen. 
Kaufleute der Alten Welt werden Feudalaristokraten 
So wurde zu Beginn der Niederlassungszeit in Sitte und 
Gesetz der Grund gelegt zu einer Aristokratie von Land- 
besitzern oder vielmehr zu einer Gruppe eingewurzelter 
Autokraten längs der Ufer des Hudson, der Küsten des 
Ozeans und weit ins Land hinein. Der "Theorie nach er- 
streckte sich das Kolonialgebiet westlich bis zum Atlanti- 
schen Ozean. 
Aus diesen Patronen und ihrer direkten und indirekten 
Nachkommenschaft gingen die zahlreichen Generationen 
landbesitzender Familien hervor, die wegen ihres Wohl- 
standes und ihres Einflusses sich als mächtige Faktoren 
in der ökonomischen und politischen Geschichte des Landes 
erwiesen. Die verderblichen Folgen dieser ersten großen 
Okkupierung des Bodens zogen sich durch den ganzen 
Bau der Gesellschaft hin und zeigten sich deutlich vor und 
nach der Revolution, besonders im dritten und vierten Jahr- 
zehnt des achtzehnten Jahrhunderts. Sie lassen sich tatsäch- 
lich bis zum heutigen Tage verfolgen — obgleich Gesetze 
und Einrichtungen sich so sehr geändert haben. — Andere 
Kolonien spiegelten den beständigen Wechsel der Re- 
gierung, der herrschenden Partei oder Politik in England 
wider, und von England verbriefte Kolonialgesellschaften 
büßten häufig ihre Freibriefe ein. In Neu-Niederland da- 
gegen blieben die Verhältnisse unter holländischer Re-
	        
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