ander. Diese restlichen Kosten der Unternehmungen setzen sich aus
den Aufwendungen des Verwaltungsbetriebes, den steuerlichen Leistun-
zen und den Aufwendungen für Zins- und Quotenentschädigung. zusam-
men. Von ihnen sind die Aufwendungen für laufende Kosten der Ver-
waltung und für Steuern verhältnismäßig einfach festzustellen. Aller-
dings ist hinsichtlich der Steuern zunächst beachtlich, daß vielfach die
Werke gegen ihre Veranlagung Einwendungen erhoben haben, die zu
Steuerstreiten führten, so daß einzelne der geleisteten oder noch geschul-
deten Beträge nur vorläufig festgesetzt sind. Nach der Erhebung des
Ausschusses betrugen:
Jahr
Aufwendungen
des
Verwaltungs-
betriebes
Aufwendungen
für Steuer-
eistung einschl.
Industrie-
belastung
RM ie dz Reinkali
1926 0,73 0,71
1927 0,68 0,59
L928 0.50 0,64
In den angegebenen Steuerbeträgen sind die reinen Ertragssteuern
(Körperschafts- oder Einkommensteuer) nicht enthalten. Die Werke
haben demgegenüber erklärt, daß sie auch diese Steuerleistung als
Selbstkosten betrachten müßten. Wenngleich der Ausschuß in seiner
Untersuchung im Anschluß an das bei den bisherigen Selbstkosten-
erhebungen in der Kaliindustrie geübte Verfahren die Ertragssteuern
aus der Selbstkostenerrechnung ausschloß, so müssen auch diese Steuern
aus dem Erlös der Unternehmungen gedeckt werden.
Kapitaldienst.
Bei der Behandlung der Kapitalverhältnisse der Kaliindustrie ist
hervorgehoben worden, daß die Auslandsanleihe der Industrie die eigent-
liche Menge des Fremdkapitals bilde, neben der eine nennenswerte Ver-
schuldung kaum bestehe. Allerdings ist im Verlauf des Jahres 1928 und
in diesem Jahre das angeliehene Kapital bei einigen Unternehmungen
über die Anleiheschuld hinaus gestiegen. Der Beschluß des Kalisyndi-
kate, die restliche Tranche der Anleihe von 3 Mill. £ bei einer geeigneten
Lage des Kapitalmarktes zu begeben, läßt auf einen Kapitalbedarf der
Industrie schließen, der nicht allein aus eigenen Mitteln befriedigt
werden kann. Denoch kann für die zurückliegende Zeit angenommen
werden, daß der Kapitaldienst der Industrie sich aus ihren Leistungen
für das eigene Kapital und der Verzinsung der Auslandsanleihe zusam-
mensetze, zumal der erhöhten Verschuldung einzelner Werke beträchtliche
Bankguthaben anderer gegenüberstehen. Die in den Bilanzen einzelner
Gesellschaften ausgewiesenen Schulden sind nicht ohne weiteres für die
Beurteilung der Zinslast der Industrie maßgebend; zu erheblichen Teilen
zeigen sie Schuldverhältnisse zwischen kapitalmäßig verschachtelten
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