Durchschlag behält, während zwei Durchschriften ins
Arbeitsbüro gehen, das seinerseits ein Blatt sofort der zu-
ständigen Stelle weiterleitet, also bei Zeichnungsfehlern
dem technischen Büro. Dieser organisatorische Filter, der
unablässig die von der Werkstatt bemerkten Fehler aus
sieht, muß dauernd in Wirksamkeit gehalten werden. Die
Früchte werden sich bald in einer Qualitätsverbesserung
sowohl der technischen Unterlagen wie der Werkstattarbeit
zeigen, die Fühlung zwischen Büro und Betrieb wird enger
werden, das Arbeitsinteresse der ausführenden Stellen wach
bleiben. Wiederholen sich Fehler, so kann man veranlassen,
daß Wiederholungsmeldungen unmittelbar dem Betriebsleiter
persönlich zugeleitet werden.
Nachforderungen der Werkstatt an Lohn bzw. an
Vorgabezeit für einzelne Arbeitsgänge werden niemals gänz-
lich verschwinden. Die eben genannten Fehler an Zeich-
nungen und Arbeitsunterlagen haben daran gleichen Anteil
wie schlechtes Material, mangelhafte Werkzeuge und Vor-
richtungen, Fehler der Vorkalkulation und Nachlässigkeit
des Arbeiters. Grundsätzlich gilt hier das gleiche wie
bei den Nachforderungen von Material (s. S. 71). Alle
Mehrforderungen müssen an das Arbeitsbüro, nämlich an
die Arbeitszeit-Ermittlungsstelle gehen, sind von dieser
allein zu prüfen und dann zu bewilligen oder abzulehnen.
Kein Meister und kein Betriebsingenieur darf das Recht
haben, über Lohnmehrforderungen zu entscheiden. oder
Akkordzettel selbst ausfertigen zu lassen.
Die Arbeitszeitermittlung prüft die ihr vorgelegten Fälle
und stellt, wenn sie die Berechtigung einer Nachforderung
anerkennt, einen Zusatzakkordzettel aus, der auffällig als
solcher kenntlich zu machen ist. Am besten versieht man
den normalen Akkordzettel mit einem roten Aufdruck
„Mehrkosten‘“; solche Zettel dürfen nur dann vom Lohn-
büo ausbezahlt werden, wenn sie vom Leiter des Akkord-
büros gegengezeichnet sind.
Die Höhe dieser Nachforderungen im Verhältnis zu den
normal vorkalkulierten Werkstattlöhnen ist dauernd im Auge
zu behalten.
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