Sie erreichte also im Jahre 1928 beinahe die zehnfache Produktion
der Vorkriegszeit. Die Förderung und Verarbeitung der Kalisalze erfolgt
durch zwei Unternehmungen, von denen die größere (mit etwa 80 %
der Produktion) sich im Besitze des französischen Staates befindet.
Beide Unternehmungen verkaufen ihre Erzeugung durch eine gemeinsame
Verkaufsgesellschaft (Societe Commerciale des Potasses d’Alsace);
ein Gesetz, das ein Zwangssyndikat für die französische Erzeugung festlegen
soll, befindet sich im Entwurf bei den parlamentarischen Körperschaften.
Ein Abteufverbot besteht in Frankreich für Kalischächte
nicht, ein drittes größeres Unternehmen bringt zur Zeit neue Kalischächte
nieder.
Für die Beurteilung der französischen Kaliindustrie ist zunächst der
Umstand zu würdigen, der auch von ihr in der anläßlich der Weltwirtschaftskonferenz
verfaßten Denkschrift hervorgehoben worden ist, daß
im Jahre 1925 von der französischen Landwirtschaft auf den Quadratkilometer
nur 350 kg Reinkali verbraucht wurden gegen wesentlich
höhere Zahlen in anderen kontinentalen Ländern, in denen der Verbrauch
nahezu den siebenfachen Umfang erreicht hat. Der französische
Kaliverbrauch hat sich jedoch in den Jahren bis einschließlich 1926 verhältnismäßig
rasch gesteigert (14,9 kg je Hektar Anbaufläche 1913,
24,30 kg je Hektar Anbaufläche 1926) und wird nach der Annahme der
französischen Industrie während vieler Jahre eine schnelle Entwicklung
nehmen.
Unmittelbar nach dem Kriege begann die französische Kaliindustrie
in ausgedehntem Maße Kali zu exportieren... Sie erreichte bereits im
Jahre 1919 einen Auslandsabsatz, der den Auslandsabsatz der elsässischen
Werke von 1913 um fast 80% übertraf. Ihr Anteil am Gesamtauslandsabsatz
Deutschlands und Frankreichs betrug bis zum Jahre 1925
mit großer Regelmäßigkeit rund 30%. In dem Ende 1926 abgeschlossenen
Vertrag wird dieser Anteil Frankreichs an der Gesamtausfuhr der
beiden Länder mit der Maßgabe bestätigt, daß zu einem Zeitpunkt, an
dem die Gesamtausfuhr beider Länder 8,4 Mill. dz Reinkali überschreitet,
die französische Exportquote sich für den überschießenden Teil auf
50% erhöht. Die Abmachungen gelten ab 1. Mai 1926; falls bis zum
1. Mai 1931 ein Gesamtauslandsabsatz der beiden Lieferländer von
8,4 Mill. dz Reinkali nicht erreicht wird, ist die französische Industrie
an den nachfolgenden Exportmengen, soweit sie den Höchstabsatz der
bis dahin verstrichenen fünf Jahre übersteigen, mit 50'% beteiligt. Der
Vertrag führte im übrigen zu einer Vereinfachung der Verkaufsorganisationen
der beiden Industrien; obwohl sie zur Zeit noch in Durchführung
ist, kann ein Teil der Exporterhöhung des Jahres 1928 auf die durch sie
erzielte höhere Wirksamkeit der Verkaufsorganisation zurückgeführt
werden. Der Inlandsabsatz beider Länder ist durch diesen Vertrag nur
insofern berührt, als er jedem der beiden vertragsschließenden Teile das
Inlandsgebiet. zur ausschließlichen Belieferung überläßt.
Kaliindustrien außerhalb Deutschlands und Frankreichs.
Auch außerhalb Deutschlands und Frankreichs sind Kaliindustrien
entstanden.