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Noch: Übersicht 22
Noch: Verteilung der Volksschullasten in den Rechnungsjahren 1913/14
und 1925/26 bis 1927/28
Baden
Verteilung des
Aufwands
\, Persönlicher
Aufwand
[. Gehälter
I. Ruhegehältar
IL. Hinterblie-___benenbezüge
[V. Sonstiges
Land!‘
na 1925/26
1913/14 | is 1027/28
zemeinden, die
ler Städteordnung
nicht unjerstehen
und
Zweckverbänle:
In voller Höhe
außer den
Gehältern für
Handarbeitsehrerinnen
und
ainigen Sonderleistungen
Spez. Deckung:
.. Jahresbeiträge
der Gemeinden
nach Maßgabe
der Schulkinderzahl,
Jahresbeiträge
der Gemeinden
mit mehr als
5000 Einwohzern
die nicht
ler Städdteordzung
unteriegen,
nach
Maßgabe der
Sahulstellen.
An voller Höhe
für die gesetzlich
gebotenen
Lehrstellen der
3emeinden
und Zweckverzände
n voller Höhe
Tür die etatsnäßigen
Leh-’er
und Schuleiter
mit Ausnahme
der
Ruhegehälter
ler auf Antrag
ler Stadtveryaltung
in
Städteordıungsstädten
n den einstveiligen
Ruhe-3ztand
versetzsen
Haupt-‚ehrer
n voller Höhe
In voller Höhe
\) Städte der
Städteordnung:
In voller Höhe
ler auf Anordaung
staatl,
Schulbehörden
antstandenen
Reisekosten
ınd Tageszebühren
an
‚m Dienst beändliche
Leh-<er
ı Gemeinden,
lie der Städterdnung
nicht
unterstehen
und Zweckverbände:
In voller
Höhe außer
inigen Sonlerleistungen
Jpez. Deckung:
wie I
'n voller Höhe
tür den sonstizen
gesetzlich
zebotenen Aufwand
Zweckverband (Schulverband)
1925/26
1918/14 L bis 1927/28
in voller Höhe Gehälter
der Handarbeitslehrerin-
ferner einige
3onderleistungen
Spez. Deckung:
“Jmlagen der Mitqliedsgemeinden
In voller Höhe den
über das gesetzliche
Maß hinauszehenden
Aufwand
für Schuler
les Zweckverban
des
Spez. Deckung:
une 1913/14
3ewisse Sonderleistungen
Spez. Deckung: '
wie I
in voller Höhe für
den sonstigen
übergesetzlichen
Aufwand dür
Schulen des
Zweckverbandes
Spez. Deckung:
Umlage der Mitgliedsgemeinden
13/14 | 1925/26
A010 E bis 1927/28
Gemeinde
a) Städte der |a) In voller Höhe
Städteord- den über das
nung: gesetzliche Maß
In voller hinausgehen-,
Höhe in Anl wan
onstige Ge-| für gemeindl
8 den © | Sehulon
1.In voller b) wie 1913/14 €
Höhe Gehälter
der
Handarbeitslehre-
ferner
einige
Sonderleistungen
3. vgl. Spez.
Deckung:
Land
1913/14
oc) Umlage als
Mitgliedsgemeinde
an
Zweckverband
Städte der
Städteordnung:
Ruhegehälter
der auf Antrag
der Stadtverwaltung
in den
ainstweiligen
Ruhestand versetzten
Hauptlehrer
a} Städte der
Städteordnung:
In voller
Höhe ausschl.
der auf Anordnung
staatl.
Schulbehörden
antstandenen
Reisekosten
und Tagesgebühren
an im
Dienst befindliche
Lehrer
wie Zweckveband
(jedoch fü
gemeindliche
Schulen}
Do) Sonstige Gemeinden:
L. Gewisse
Sonderleistungen
2. &
wie Ib2
3.
und ©
8)
ı) Den persönlichen und sächlichen Aufwand der Anstalten für nicht vollsinnige Kinder trägt das Land.