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Noch: Übersicht 23
Noch: Verteilung der Lasten für Fortbildungs- und Fachschulen in den
Rechnungsjahren 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28
Württemk>- >
Verteilung
les Aufwande
A
Persönlicher
Aufwand
‘“hälter und Son-3tigos!}
} Fortbildungs-3chulen:
Gewer-3e-
und Han-ı
delsschulen
) Fachschulen
and
1913/14
1925/26
bis 1928/28
O0 vH des Zuschußbedarfs
in
?orm von Beirägen
an die
Gemeinden und
ichulverbände®)
Zur Hälfte
L. Ackerbauschulen
und
landw. Win-;erschulen
:
<n voller Höhe:
wie 1913/1465)
3. Frauenar- | 2. Frauenarbeitsheitsschulen?):/
schulen ?);
Beiträge an Zu 2/5
‘+emeinden %)
aweckverband u. del.
1913/14
1927/26
bis 1927/28
{n voller Höhe
Spez. Deckung:
vgl. Land
Beiträge der Mitzliedsgemeinden
Zur Hälfte für
Anstalten des
Zweckverbandes
Spez. Deckung:
Tmlagen der Mitiedsgemeinden
Gemeinde
1913/14
1925/26
bis 1927/28
“ür gemeindl.Anstalten
in voller
Höhe
Spez. Deckung:
vgl. Land.
Umlage als
Mitgliedszemeinde
an
Zweckverband
Tür gemeindl. Anstalten
zur Hälfte.
Umlage als Mitzliedsgemeinde
an
Zweckverband
in voller Höhe
für Frauenar- |
arbeitsschulen?)
Spez. Deckung :
Beiträge vom
Land *)
Für Frauenarbeitszehulen:
Zu 3/6)
Sala
3. Sächlicher
Aufwand
) Fortbildungs-3chulen:
Gewerbe
Ind Handelsschulen
a
Fachschulen
wie A na)5)
vie A b) 1
Tnez, Deckung :
Zuschüsse von |
Zemeinden
L. Ackerbauıchulen:
In voller
"Töhe
Landw. Winerschulen;
Beiträge zur
arsten Ein-:ichtung
wie A
In voller Höhe
für Anstalten
des Zweckverbandes
Spez. Deckung :
we A
wie Az 5)
1. Frauenarbeitsschulen:
In voller
Höhe
}, Ackerbau und
landw, Winterschulen:
Zuschüsse an
Land
Tür gemeindl. Anstalten
in voller
Höhe,
Imlage als Mitgliedspemeinde
an
Zweckverband
A. -Landw. Winter-3zchulen:
In voller Höhe,
zoweit nicht von
Amtskörper-;ehaften
) getragen
Spez. Deckung:
vol. Land
2. Frauenarbeitsschulen:
In voller Höhe
{öno ühegehälter und Hinterbli benenbezüge werden 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28 für Fortbildungs- und Fachschulen in voller
She vom Lande Getragen en 2 Die sonstigen Kosten werden in voller Höhe von den Gemeinden getragen. Tadel a
an der Schulgeldeinnahmen. — 4) Die Gemeinden erhalten den 1 300.4 übersteigenden Betrag des Gehalts je ce CT
ehe elle bis zum Höchstbetrage von 900 4 ‚außerdem den 3,20.X übersteigenden Betrag vom Tagegeld Mn Dad ee N
ie Gen bis zum Höchstbetrag von 1,60.4. — *) Der Aufwand für Schulräume und Inventar wird von den Schul vor Et
Auf. Gemeinden getragen. — %) Es wird Schulgeld erhoben. — 7) Die Amtskörperschaften beteiligen sich Dun an gem
Wand der landwirtschaftlichen Winterschulen; von einer besonderen Spalte für diese Lastenträger wurde abgesehen.