Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

71

Noch: Übersicht 23
Noch: Verteilung der Lasten für Fortbildungs- und Fachschulen in den
Rechnungsjahren 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28
Württemk>- >

Verteilung
les Aufwande

A
Persönlicher
Aufwand
‘“hälter und Son-3tigos!}


} Fortbildungs-3chulen:
 Gewer-3e-
 und Han-ı
delsschulen

) Fachschulen

and

1913/14

1925/26
bis 1928/28

O0 vH des Zuschußbedarfs
 in
?orm von Beirägen
 an die
Gemeinden und
ichulverbände®)

Zur Hälfte

L. Ackerbauschulen
 und
landw. Win-;erschulen
 :
<n voller Höhe:

wie 1913/1465)

3. Frauenar- | 2. Frauenarbeitsheitsschulen?):/
 schulen ?);
Beiträge an Zu 2/5
‘+emeinden %)

aweckverband u. del.

1913/14

1927/26
bis 1927/28

{n voller Höhe
Spez. Deckung:
vgl. Land
Beiträge der Mitzliedsgemeinden


Zur Hälfte für
Anstalten des
Zweckverbandes

Spez. Deckung:
Tmlagen der Mitiedsgemeinden


Gemeinde

1913/14

1925/26
bis 1927/28

“ür gemeindl.Anstalten
 in voller
Höhe
Spez. Deckung:
vgl. Land.
Umlage als
Mitgliedszemeinde
 an
Zweckverband

Tür gemeindl. Anstalten
 zur Hälfte.
Umlage als Mitzliedsgemeinde
 an
Zweckverband

in voller Höhe
für Frauenar- |
arbeitsschulen?)
Spez. Deckung :
Beiträge vom
Land *)

Für Frauenarbeitszehulen:

Zu 3/6)

Sala

3. Sächlicher
Aufwand

) Fortbildungs-3chulen:
 Gewerbe
Ind Handelsschulen


a
Fachschulen

wie A na)5)

vie A b) 1
Tnez, Deckung :
Zuschüsse von |
Zemeinden

L. Ackerbauıchulen:

In voller
"Töhe

Landw. Winerschulen;

Beiträge zur
arsten Ein-:ichtung


wie A

In voller Höhe
für Anstalten
des Zweckverbandes

Spez. Deckung :
we A

wie Az 5)

1. Frauenarbeitsschulen:

In voller
Höhe

}, Ackerbau und
landw, Winterschulen:

Zuschüsse an
Land

Tür gemeindl. Anstalten
 in voller
Höhe,
Imlage als Mitgliedspemeinde
 an
Zweckverband

A. -Landw. Winter-3zchulen:

In voller Höhe,
zoweit nicht von
Amtskörper-;ehaften
 ) getragen

Spez. Deckung:
vol. Land
2. Frauenarbeitsschulen:

In voller Höhe

{öno ühegehälter und Hinterbli benenbezüge werden 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28 für Fortbildungs- und Fachschulen in voller
She vom Lande Getragen en 2 Die sonstigen Kosten werden in voller Höhe von den Gemeinden getragen. Tadel a
an der Schulgeldeinnahmen. — 4) Die Gemeinden erhalten den 1 300.4 übersteigenden Betrag des Gehalts je ce CT
ehe elle bis zum Höchstbetrage von 900 4 ‚außerdem den 3,20.X übersteigenden Betrag vom Tagegeld Mn Dad ee N
ie Gen bis zum Höchstbetrag von 1,60.4. — *) Der Aufwand für Schulräume und Inventar wird von den Schul vor Et
Auf. Gemeinden getragen. — %) Es wird Schulgeld erhoben. — 7) Die Amtskörperschaften beteiligen sich Dun an gem
Wand der landwirtschaftlichen Winterschulen; von einer besonderen Spalte für diese Lastenträger wurde abgesehen.
            
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